RechtsstreitBerliner Hauseigentümer müssen Fördergeld zurückerstatten

Die Oranienstraße im Berliner Stadtteil Kreuzberg: Die Sanierung des Mietshauses wurde vom Land Berlin gefördert.
Die Oranienstraße im Berliner Stadtteil Kreuzberg: Die Sanierung des Mietshauses wurde vom Land Berlin gefördert. Jürgen Ritter/IMAGO
  • Berliner Hauseigentümer müssen nach einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht gut 3,1 Millionen Euro Fördergelder plus Zinsen an das Land zurückzahlen.
  • Die Subventionen aus den 1990er-Jahren für sozialen Wohnraum wurden nicht ordnungsgemäß genutzt, da nicht alle Eigentümer die Wohnungen selbst bewohnten.
  • Unter den Eigentümern des Kreuzberger Mietshauses befinden sich mehrere Journalisten, darunter eine Redakteurin der Süddeutschen Zeitung.
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Im Streit um Subventionen für ein Mietshaus in Kreuzberg einigen sich Berlin und die Eigentümer auf einen Vergleich. Sie zahlen gut 3,1 Millionen Euro an das Land zurück.

Im Streit über öffentliche Fördergelder für ein Berliner Mietshaus haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Demnach zahlen die Eigentümer des Hauses in der Oranienstraße im Stadtteil Kreuzberg Subventionen an das Land Berlin zurück, dazu Zinsen – insgesamt gut 3,1 Millionen Euro. Die Einigung erfolgte vergangene Woche bei einem nicht öffentlichen Termin vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Das Land hatte die Eigentümer zuvor darauf verklagt, die Subventionen zurückzuzahlen. Die Fördergelder wurden den damaligen Eigentümern in den 1990er-Jahren gewährt mit dem Ziel, sozialen Wohnraum zu schaffen, was auch geschah. Im Jahr 2023 berichtete der Spiegel, die Eigentümer hätten gegen Vorschriften des Fördervertrags verstoßen, weil nicht alle die Wohnungen selbst bewohnt hätten. Daraufhin untersuchte das Land Berlin den Fall und kam zu dem Ergebnis, dass ein Teil des Wohnraums nicht entsprechend der staatlichen Vorgaben genutzt worden war. Der Fall hat in Berlin für große Aufmerksamkeit gesorgt, da viele Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt unter hohen Mieten leiden. Unter den Eigentümern des Mietshauses in Kreuzberg sind mehrere Journalistinnen und Journalisten, unter anderem eine Redakteurin der Süddeutschen Zeitung. Nachdem der Vergleich erzielt wurde, sprach der Berliner Bausenator Christian Gaebler von einem Erfolg für das Land. Das Verfahren sei ein klares Zeichen, „dass das Land Berlin Verstöße gegen Förderbestimmungen nicht toleriert und die Rückforderung der öffentlichen Mittel konsequent durchsetzt“.

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