Berlin:Volksbegehren zur Enteignung ist zulässig

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Unterstützer des Volksbegehrens demonstrieren im Mai vor dem Berliner Verwaltungsgericht. (Foto: Carsten Koall/dpa)

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" will erreichen, dass Unternehmen in Berlin, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen, vergesellschaftet werden. Nun hat das Begehren die nächste Hürde genommen.

Von Jan Heidtmann, Berlin

Das Berliner Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsgesellschaften hat die nächste Hürde genommen. An diesem Donnerstag erklärte die Innenverwaltung die Initiative für zulässig. "Eine inhaltliche Bewertung des Anliegens des Volksbegehrens ist damit nicht verbunden", schreibt die Berliner Senatsverwaltung für Inneres in ihrer Begründung. In einem nächsten Schritt muss sich nun der Senat aus SPD, Linken und Grünen zu dem Vorhaben erklären.

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" will erreichen, dass Unternehmen in Berlin, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen, vergesellschaftet werden. Dies soll den extremen Anstieg der Mieten in den vergangenen Jahren bremsen. Ähnlich wie der Mietendeckel, den die Koalition im vergangenen Jahr beschlossen hatte, wäre eine Enteignung großer Firmen ein bislang einmalig drastischer Schritt in der Wohnungspolitik in Deutschland. Die Initiative aus verschiedenen Mieterorganisationen hatte bereits im vergangenen Jahr 77 000 Unterschriften gesammelt, um den Beginn des Volksbegehrens zu beantragen. Notwendig wären dafür nur 20 000 Unterschriften gewesen.

Innerhalb der Links-Koalition ist die Initiative umstritten. Während viele Grüne, aber vor allem die Linke die Initiative stützen, ist die SPD mit Berlins Bürgermeister Michael Müller dagegen. Problematisch für den Senat sind auch die Entschädigungen, die bei Enteignungen zu leisten wären. Der Haushalt Berlins ist durch die Corona-Krise stark belastet.

Nach dem Votum des Senats und des Abgeordnetenhauses hat die Initiative vier Monate Zeit, um die Zustimmung von etwa 170 000 Berlinern einzuholen. Der nächste Schritt wäre ein Volksentscheid, der den Initiatoren zufolge gemeinsam mit den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus im September 2021 stattfinden könnte. Aber selbst bei einem Erfolg des Begehrens hätte es rechtlich keine bindende Wirkung für den Senat, da damit kein Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt wird.

© SZ vom 18.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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