Die bekannte Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yildiz, 48, wird nun offenbar nicht Richterin am Verfassungsgericht Berlin. Die Juristin, die im NSU-Prozess eine Opferfamilie vertreten hatte und selbst über Jahre von Rechtsextremen bedroht worden war, war von den Berliner Grünen als Kandidatin für das Verfassungsgericht vorgeschlagen worden. Sie hatten drei Jahre lang um sie geworben, ließen ihre Kandidatin aber nun im Ringen mit der CDU um die Besetzung der vakanten Sitze im Verfassungsgericht fallen. Grund waren Vorbehalte der CDU gegen die profilierte Anwältin, die immer wieder auch Mandanten aus der islamistischen Szene vertreten hatte, auch einige IS-Heimkehrerinnen aus Syrien. Bei den Grünen war für eine Stellungnahme niemand zu erreichen.
Als die Vorbehalte der CDU vor einer Woche bekanntgeworden waren, hatte es vor allem in Juristenkreisen Kritik an der Partei gegeben. Im Berliner Abgeordnetenhaus, in dem über die Besetzung des Verfassungsgerichts entschieden wird, herrschte danach Unmut darüber, dass der Streit durchgestochen worden war. Der Berliner Tagesspiegel berichtete, es gebe auch „Sicherheitsbedenken“ gegen Başay-Yildiz wegen schwieriger Kontakte. Welcher Art diese Bedenken sein sollen, wurde nicht mitgeteilt. Aus dem Umfeld der Anwältin heißt es, von irgendwelchen Sicherheitsbedenken sei nichts bekannt. Es handele sich bei den Kontakten von Başay-Yildiz um völlig reguläre berufliche Kontakte zu Mandanten.
Başay-Yildiz ist im hessischen Marburg geboren worden, sie ist die Tochter türkischer Zuwanderer. Bekannt wurde sie durch den NSU-Prozess, später vertrat sie auch mehrere Familien des Anschlags von Hanau. Über Jahre hinweg wurden sie und ihre Familie mit dem Tod bedroht, weil sie sich im NSU-Prozess für die Aufklärung der Mordserie eingesetzt hatte. Die Drohschreiben waren unterschrieben mit der Chiffre „NSU 2.0“.