BerlinVerbot von Palästina-Kongress war rechtswidrig

Der Abbruch eines sogenannten Palästina-Kongresses in Berlin im April 2024 durch die Polizei war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Aus Sicht der Richter hat die Polizei nicht ausreichend geprüft, ob es ein milderes Mittel gab. Damit war die Klage der Vereinigung „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ erfolgreich. Zu dem internationalen Treffen hatten damals diverse propalästinensische Gruppen und Initiativen eingeladen. Darunter waren vor allem solche, die nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden und der Berliner Innenverwaltung dem israelfeindlichen „Boykott-Spektrum“ zuzurechnen waren. Die Polizei hatte die Versammlung, die für den 12. bis 14. April 2024 geplant war, kurz nach ihrem Beginn aufgelöst und verboten. Hintergrund war eine per Video übertragene Rede des palästinensischen Aktivisten Salman Abu Sitta, für den damals in Deutschland wegen Hasstiraden gegen Israel und gegen Juden ein politisches Betätigungsverbot galt.

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