Berlin:Unentschieden in der Hauptstadt

Zwei Richtersprüche in dieser Woche zum Mietendeckel bringen keine Klarheit.

Von Jan Heidtmann, Berlin

Symbolbild zum Thema Mieterhoehungen im staedtischen Raum Zwei Banner mit der Aufschrift Miete neu

Der Protest der Berliner war erfolgreich. Er führte zu einem Gesetz. Doch das ist nun umstritten.

(Foto: Janine Schmit/imago)

Wäre der Streit um den Mietendeckel nur ein juristischer Wettlauf - am Ende dieser Woche stünde es 1:1. Da ist zum einen der Spruch des Bundesverfassungsgerichts, das einen Eilantrag gegen die Bußgelder bei einem Verstoß gegen den Mietendeckel an diesem Donnerstag abgewiesen hat. Da ist zum anderen das Urteil des Landgerichts Berlin, das die neuen Vorschriften als verfassungswidrig einstufte. Und so wie die Vermieter das Urteil des Landgerichts begrüßten, so fühlten sich die Verteidiger des Mietendeckels durch den Spruch aus Karlsruhe bestätigt. Das neue Gesetz habe "damit die erste Hürde genommen", heißt es beim Berliner Mieterverein.

Rot-Rot-Grün hat den Kampf zum Prestigeprojekt der Koalition erkoren

Das neue Gesetz trat Ende Februar in Kraft, es sieht vor, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren. Es gilt für rund anderthalb Millionen Haushalte in der Hauptstadt; ausgenommen sind neben anderen Sozialwohnungen und Neubauten, die ab 2014 bezogen werden konnten. Der Mietendeckel ist bundesweit die wohl schärfste Regelung gegen die stark steigenden Mieten in den Metropolen. Die Berliner Regierungskoalition aus SPD, Linken und Grünen hat es zu ihrem Prestigeprojekt erkoren. Schon jetzt hat die Regelung dazu geführt, dass auch große Wohnungsbaugesellschaften Mieterhöhungen teilweise zurücknehmen. Die Idee zum Mietendeckel entstand vor etwa einem Jahr, der erste Gesetzentwurf war von heftigem Streit begleitet - mit der Opposition aber auch innerhalb der Regierungskoalition selbst.

Der Mietendeckel war jedoch von Anbeginn auch juristisch umstritten, selbst renommierte Verfassungsrechtler sind uneins. Dabei geht es um die Frage, ob das Land Berlin überhaupt das Recht hat, ein eigenes Mietengesetz zu erlassen, da dies eine Angelegenheit des Bundes ist und dort längst geregelt wurde. Darauf bezog sich auch das Landgericht in der Berufungsverhandlung einer Mieterhöhungsklage. In ihrem Urteil verwiesen die Richter darauf, dass Land Berlin habe gar nicht die Kompetenz, ein Mietengesetz zu erlassen. Es übergab den Fall an das Bundesverfassungsgericht.

Im zweiten wichtigen Beschluss zum Mietendeckel in dieser Woche hatten die Richter in Karlsruhe den Eilantrag mehrerer Vermieter abgelehnt. Diese wollten verhindern, dass sie bei einem Verstoß gegen die Regelungen des Mietendeckels Bußgelder zahlen müssen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag ab, betonte aber "die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für die hier umstrittenen Regelungen zu Mietobergrenzen besaß, muss als offen bezeichnet werden." CDU und FDP haben bereits eine Normenkontrollklage zum Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke), die das Gesetz maßgeblich vorangetrieben hat, geht davon aus, dass der Mietendeckel "auch künftigen Überprüfungen im Wesentlichen standhalten wird".

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