Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Donnerstagabend erstmals öffentlich gemacht, weshalb sie gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach ermittelt. Demnach geht es um den Anfangsverdacht der Vorteilsannahme in zwei Fällen. Zudem ermittelt die Behörde wegen eines Anfangsverdachts auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht. Krach erklärte daraufhin, dass es in dem Ermittlungsverfahren zum einen um eine Spende eines Unternehmers an den SPD-Landesverband Berlin gehe, „die bei zwei Gelegenheiten im Zusammenhang mit einem behördlichen Verfahren von mir gefordert worden sein soll“. Zum anderen gehe es „um eine behauptete unzulässige Weitergabe eines Bieterangebotes als Geschäftsgeheimnis im Zusammenhang mit einem Bieterverfahren für eine Immobilie.“ Hierzu erkläre er nochmals, dass diese Vorwürfe unbegründet seien. Er sei zuversichtlich, dass dies das Ergebnis der Prüfung der Ermittlungsbehörden sein wird.