Berlin:Senat streitet über Kopftuch-Urteil

Das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird zur Belastung der rot-rot-grünen Koalition in Berlin. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. "Der Rechtsweg ist noch nicht abschließend beschritten", sagte Scheeres der Nachrichtenagentur epd am Freitag in Berlin. Zunächst werde die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) vertrat dagegen die Auffassung, das Gesetz sei in der gegenwärtigen Form "nicht zu halten".

Das höchste deutsche Arbeitsgericht hatte am Donnerstag in Erfurt das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es nach Berlins Neutralitätsgesetz gefordert ist, für verfassungswidrig erklärt. Das seit 2005 im Stadtstaat geltende Gesetz untersagt bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Behrendt sagte, als der für Antidiskriminierung zuständige Senator freue er sich über das Urteil. Nun wäre es klug, wenn die Berliner Koalition das Neutralitätsgesetz entsprechend anpasse. Die Berliner Praxis, Lehrerinnen mit Kopftuch aus den staatlichen Schulen fernzuhalten, sei durch das Erfurter Urteil beendet und müsse rechtlich umgesetzt werden.

Auch die Berliner CDU forderte ein Reform des Neutralitätsgesetzes. Es müsse so formuliert werden, dass die Gefahr für den Schulbetrieb und die staatliche Neutralität durch religiöse Symbole bereits im Gesetz klar benannt und die Verantwortung nicht auf einzelne Schulen abgeladen werde, sagte CDU-Landesvizechef Falko Liecke.

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