Der jüdische Student Lahav Shapira hat im Streit mit der Freien Universität Berlin (FU) um einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat seine Klage aus formellen Gründen abgewiesen. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen, so die Richter. Dieser gesetzliche Auftrag vermittele jedoch dem einzelnen kein individuelles Recht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Der Kläger hatte der FU vorgeworfen, dass eine antisemitische Stimmung herrschte, aus der heraus er beleidigt und am Besuch von Einrichtungen der Hochschule gehindert worden sein soll. Shapira müsste gegen konkretes Handeln anderer Personen auf der Grundlage des Hochschulordnungsrechts, des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts oder des Versammlungsgesetzes vorgehen, urteilte das Verwaltungsgericht.
Shapira war im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden. Der heute 32-Jährige warf der Hochschule danach vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. Damit verstoße sie gegen das Berliner Hochschulgesetz. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern.
Die Freie Universität Berlin bestreitet, untätig gewesen zu sein. Bei einem ersten Verhandlungstermin im Juli vergangenen Jahres hatten die Vertreter der Hochschule auf ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität verwiesen, wie es das Gesetz fordert. Zudem gebe es eine „Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung“ und eine Antidiskriminierungssatzung.
Angreifer legt Berufung gegen seine Verurteilung zu dreijähriger Haftstrafe ein
Der Angriff auf Shapira beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin, nachdem der Angreifer Berufung gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren eingelegt hat. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 25-Jährigen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“ gewertet. In dem Berufungsprozess sollen heute noch die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil plant das Gericht nach derzeitige Stand an einem anderen Tag.

