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Berlin:Mohrenstraße darf umbenannt werden

Die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße durch den Bezirk Mitte ist nach einem Gerichtsurteil zulässig. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Donnerstag die Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung aus verwaltungsrechtlichen Gründen zurück, wie Richter Wilfried Peters sagte. Der Bezirk sei zuständig für die Straßennamen, das ergebe sich aus dem Straßengesetz. Der inhaltliche Streit um die Umbenennung, bei der es um den Begriff "Mohr" und möglichen Rassismus ging, war für das Gerichtsurteil nicht entscheidend. Historische und politische Gründe hätten keine Rolle gespielt, so Peters. Entschieden wurde über eine Klage des Historikers und Journalisten Götz Aly, die das Gericht als Musterklage einstufte. Der Bezirk Mitte hatte die Mohrenstraße 2021 in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt, nach einem afrikanischstämmigen Gelehrten im 18. Jahrhundert in Berlin.

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