Süddeutsche Zeitung

Immobilien:So will der Berliner Senat Mietsteigerungen stoppen

  • Der Berliner Senat hat Eckpunkte für einen gesetzlichen fünfjährigen Mietenstopp auf den Weg gebracht.
  • Ein entsprechendes Gesetz soll bis 2020 in Kraft treten und rückwirkend gelten.
  • Außerdem soll eine Mietobergrenze eingeführt werden. Die Höhe ist noch nicht bekannt.
  • Die Berliner Landesregierung will so dem rasanten Anstieg der Mieten in der Hauptstadt Einhalt gebieten.

Auf der Webseite des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin lief die vergangenen Tage ein Countdown: "Ihre vielleicht letzte Chance, die Miete zu erhöhen", stand darüber und war als Aufruf an Berlins Immobilienbesitzer zu verstehen. Die Aktion rief große Empörung hervor. Jetzt ist der Countdown abgelaufen, für Mieterhöhungen in Berlin ist es zu spät. An diesem Dienstag hat der Berliner Senat Eckpunkte für einen gesetzlichen Mietenstopp auf den Weg gebracht. "Mieten dürfen für fünf Jahre nicht erhöht werden", verkündete Berlins Senatorin für Stadtentwicklung, Katrin Lompscher (Linke).

Die Berliner Landesregierung aus SPD, Grünen und Linken will mit ihrer Entscheidung dem rasanten Anstieg der Mieten in Berlin Einhalt gebieten und Zeit für entlastenden Wohnungsneubau gewinnen.

Das beschlossene Eckpunktepapier soll den Rahmen für einen Gesetzentwurf bilden, der Mitte Oktober beschlossen werden und bis Januar 2020 in Kraft treten soll. Der Stopp soll aber rückwirkend ab dem Senatsbeschluss gelten. So sollen zwischenzeitliche Mieterhöhungen verhindert werden. In den Tagen vor der Senatssitzung hatte der Berliner Mieterverein eine starke Zunahme von Mieterhöhungen in der Hauptstadt verzeichnet. Es werde vermutet, dass Vermieter noch die Gelegenheit nutzen wollten, bevor ein Mietendeckel in der Hauptstadt eingeführt werden könnte, teilte der Mieterverein mit. Der Countdown des Eigentümerverbandes hat offenbar Wirkung gezeigt.

Geldbußen von bis zu 500 000 Euro

Berlin wäre dem Deutschem Mieterbund zufolge das erste Bundesland mit einem solchen Mietenstopp. Laut Mieterverein wären davon bis zu 1,6 Millionen Wohnungen betroffen.

Das sind die weiteren wichtigen Punkte im Überblick:

  • Es soll eine Mietobergrenze eingeführt werden. Mieten, die darüber liegen, sollen auf Antrag gesenkt werden müssen. Die Höhe dieser Grenze ist noch unklar.
  • Bei Wiedervermietung soll höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden können.
  • Modernisierungen von Mietwohnungen müssten den Behörden mitgeteilt und ab einer bestimmten Höhe genehmigt werden.
  • Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen zum Mietendeckel sollen Geldbußen von bis zu 500 000 Euro möglich sein.
  • Ausgenommen vom sogenannten Mietenmoratorium sind Neubauten bei der Erstvermietung und der soziale Wohnungsbau.

Im Vorfeld war seitens der Immobilienwirtschaft massive Kritik an den Plänen geübt worden. Ein Kritikpunkt ist, dass der Mietendeckel Investoren abschrecke. Es wird damit gerechnet, dass gegen das Gesetz geklagt wird.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4491310
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/reuters/zmz/fued
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.