Gottesdienste in Berlin bleiben verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Eine katholische Gemeinde hatte den Antrag gestellt, Gottesdienste für maximal 50 Gläubige zuzulassen. Im Kampf gegen das Coronavirus hatte der Berliner Senat Ende März Gottesdienste untersagt. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies. Das zeitlich begrenzte Verbot sei verhältnismäßig, hieß es. Kirchenbesuche zur individuellen stillen Einkehr blieben erlaubt, ebenso Andachten unter Haushaltsangehörigen. Ferner würden Gottesdienste elektronisch übertragen.
Berlin:Gottesdienst-Verbot rechtens
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