GerichtsurteilEin Kinderhort unter der Flagge des Regenbogens

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Demonstranten beim Christopher Street Day im Mai in Potsdam.
Demonstranten beim Christopher Street Day im Mai in Potsdam. Martin Müller/Imago

Eine Betreuungseinrichtung in Berlin wehrt sich vor Gericht gegen die Forderung von Eltern, dass die Flagge abgehängt wird. Mit Erfolg: Das Symbol der LGBTQ+-Community verstößt nicht gegen das Neutralitätsgebot.

Von Ronen Steinke

Was im Berliner Reichstag laut der neuen Hausherrin Julia Klöckner (CDU) in diesem Jahr nicht mehr erwünscht ist – zwischen den Brettspielen und der Bastelecke im Kinderhort einer Grundschule im Berliner Stadtteil Köpenick ist es weiterhin willkommen. Dort hängt die sogenannte Pride-Flagge, das heißt die Regenbogenflagge der LGBTQ+-Community. An einer Tafel. Auf Papier, im Format A3. Selbstgemalt. Und zwar sehr modern ergänzt um einen Keil auf der linken Seite in den Farben Rosa, Hellblau, Weiß, Schwarz und Braun sowie ein gelbes Dreieck mit lila Kreis – Symbole für trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie People of Colour. Damit wird die Flagge zur Progressive-Pride-Flagge.

So kann man es jetzt in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Mittwoch nachlesen. Das Urteil des Gerichts lautet: Die Flagge darf hängen bleiben. Selbst wenn manche Eltern aus dem Kinderhort sich darüber ärgern – nicht unähnlich der Bundestagspräsidentin Klöckner. (Aktenzeichen VG 3 K 668/24) So wie die CDU-Politikerin meint, dass die Flagge nicht mit der Pflicht des Bundestags zu politischer Neutralität zusammenpasse, so meinten auch Eltern einer Grundschülerin, die in den Hort geht, die Flagge habe in einer Einrichtung zur Kinderbetreuung nichts verloren.

Die Flagge stehe für „woke Lebensart“, so hatte der Anwalt der Eltern argumentiert. Das beeinflusse die Kinder auf unzulässige Weise. Im Kern ging es um die Frage, ob die Pride-Flagge „nur“ für Werte steht, wie sie das Grundgesetz sowieso schon garantiert. Also etwa Gleichberechtigung oder auch „Vielfalt und Toleranz verschiedener Geschlechter und Lebensformen“, wie die Schulbehörde Treptow-Köpenick vor Gericht ausführte – Werte, die der Staat durchaus auch in der Kindererziehung vermitteln soll. Oder ob es darüber hinaus um eine bestimmte politische Agenda geht, über die man mit Fug und Recht streiten kann. Wobei sich ein Kinderhort dann lieber neutral verhalten sollte.

Das Gericht hat darauf eine klare Antwort gegeben. Das staatliche Neutralitätsgebot bedeute nicht, dass man auf die Darstellung „wertender Inhalte“ verzichten müsse, sagte Richterin Rautgundis Schneidereit bei der Verkündung ihrer Entscheidung, wie die taz berichtete. „Die Erziehung in der Schule muss und darf nicht wertfrei sein.“ Eine Überschreitung der Schwelle zur „unzulässigen politischen Indoktrinierung“ sehe sie hier nicht. Man kann das so zusammenfassen: Die Regenbogenflagge aufzuhängen, sei nichts anderes, als einen Artikel des Grundgesetzes aufzuhängen. Oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Oder ein Bekenntnis, dass man „gegen Rassismus“ sei. Alles erlaubt.

Ob dieses Urteil Bestand haben wird? Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht ist möglich, vielleicht geht die Diskussion dort bald weiter. Und für Julia Klöckner, die Bundestagspräsidentin, ist das zwar alles nicht verbindlich. Denn: Nur weil ein Gericht meint, man dürfe die Pride-Flagge aufhängen, folgt daraus noch keine Pflicht, dies auch zu tun. Dennoch: Klöckners Argument, die Flagge verstoße gegen „Neutralität“, wäre vor diesem Hintergrund nicht zu halten.

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