Berlin:Erstmals Raser wegen Mordes verurteilt

Berliner Gericht verhängt lebenslange Freiheitsstrafen gegen zwei Männer, die bei einem illegalen Autorennen auf dem Ku'damm einen 69-Jährigen töteten.

Von Verena Mayer, Berlin

Zwei Männer, die sich auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein illegales Straßenrennen geliefert und dabei einen unbeteiligten Autofahrer getötet haben, sind am Montag vor dem Berliner Landgericht wegen Mordes verurteilt worden. Das Urteil könnte Rechtsgeschichte schreiben, zum ersten Mal in Deutschland erhielten Raser, die einen tödlichen Unfall verursachten, eine lebenslange Haftstrafe. Bislang kamen Autofahrer in solchen Fällen mit Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Tötung und wesentlich geringeren Strafen davon.

Der Berliner Fall unterscheide sich von allen anderen Verfahren gegen Raser, die in den vergangenen Monaten und Jahren für Aufsehen gesorgt hatten, hieß es in der Urteilsbegründung. Denn bei dem Autorennen vom Februar 2016 ließ vieles darauf schließen, dass die beiden 25 und 28 Jahre alten Männer den Tod anderer billigend in Kauf nahmen. Zum Beispiel die Geschwindigkeit. Marvin N. war mit mindestens 139 Kilometer pro Stunde unterwegs, der Mitangeklagte Hamdi H., mit dem er sich per Handzeichen zu einem "Stechen" verabredet hatte, mit 160 km/h. Die beiden legten eine Strecke von zweieinhalb Kilometern zurück und fuhren dabei über mehrere rote Ampeln. Und das mit Vollgas "auf einer Hauptverkehrsstraße, einer Flaniermeile", so der Richter. Das Opfer, ein 69-jähriger Rentner, habe "keine Chance" gehabt, als Hamdi H. an einer Kreuzung gegen dessen Jeep prallte. Der Mann starb noch am Unfallort, den Polizisten im Prozess ein "Schlachtfeld" nannten.

Die Autos der beiden Männer seien nicht nur "sehr schnittig, sehr aufgemotzt und sehr sportlich" gewesen, die Fahrer hätten sie während des Rennens auch nicht kontrollieren können, sagte der Richter. "Sie hatten es nicht in der Hand, wie viele Leute gefährdet werden." Das mache die Autos zu gemeingefährlichen Mitteln, und das ist ein Mordmerkmal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidiger haben Revision angekündigt. Ihrer Ansicht nach hätten die beiden Fahrer sich und ihr Fahrkönnen dermaßen überschätzt, dass sie nicht damit rechnen konnten, welche Folgen ein Straßenrennen haben würde. So sagte Hamdi H. auf die Frage einer Verkehrsgutachterin, wie man denn bei Rot überhaupt vorausschauend fahren könne: "Ich gucke kilometerweit voran." Auf das Urteil gab es am Montag zahlreiche Reaktionen. So sprach die Grünen-Politikerin Renate Künast von einer historischen Entscheidung, der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ulrich Lange, begrüßte die harte Strafe. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht darin ein "richtungsweisendes Signal".

Der Richterspruch fällt zusammen mit politischen Versuchen, rücksichtslose Autofahrer mehr zu sanktionieren. Im Herbst beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach schon Teilnehmer und Organisatoren illegaler Rennen mit Haftstrafen und Führerschein-Entzug rechnen müssen. Das Justizministerium setze sich dafür ein, die Initiative des Bundesrats voranzubringen, sagte eine Sprecherin. Das Verkehrsministerium verwies auf seinen Entwurf, der schon eine versuchte Teilnahme unter Strafe stellen soll.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: