Bundesverfassungsgericht:Warum die Wahl in Berlin wohl nicht wiederholt werden muss

Bundestagswahl - Stimmabgabe

Wahlprüfungsbeschwerden: Rund 450 Mal hat sich das Bundesverfassungsgericht bisher mit mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten bei Bundestagswahlen befasst.

(Foto: Stefan Sauer/dpa)

Nach dem beschämenden Wahlchaos in Berlin könnte es sein, dass die Bundestagswahl einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wird. Warum es dennoch unwahrscheinlich ist, dass das Bundesverfassungsgericht einen erneuten Berliner Urnengang anordnet.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht ist ohne Zweifel gerade in den Grundfragen der Demokratie eine zentrale Institution. Es bestimmt über Spielregeln des Bundestags ebenso wie über die wichtigsten Prinzipien des Wahlrechts. Aber eines hat selbst das mächtige Gericht am Karlsruher Schlossplatz bisher noch nie gewagt - eine demokratische Wahl, getroffen von allen wahlberechtigten Deutschen, für ungültig zu erklären. Deshalb mag es zwar dazu kommen, dass die Bundestagswahl nach dem beschämenden Berliner Wahlchaos einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wird. Dass aber aus dem insgesamt eher ordentlichen Karlsruhe ein neuerlicher Berliner Urnengang verfügt wird, ist schwer vorstellbar.

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