Süddeutsche Zeitung

Neue Anti-Terror-Gesetze:Schon die Ausreise von Dschihadisten ist jetzt strafbar

  • Die neuen Gesetze, die nun vom Bundestag gebilligt wurden, sehen vor, dass schon der Versuch der Ausreise zum Zweck der Begehung von Terrorakten strafbar ist.
  • Außerdem kann Terrorverdächtigen künftig der Personalausweis entzogen werden.
  • So soll verhindert werden, dass Dschihadisten etwa über die Türkei nach Syrien einreisen. Für die Reise in die Türkei reicht ein Personalausweis.
  • Auch der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung wird verschärft. Das neue Gesetz stellt jegliche Sammlung, Entgegennahme oder Bereitstellung von Vermögenswerten unter Strafe und orientiert sich nicht mehr wie bisher an der finanziellen Höhe der Terror-Unterstützung.

Entzug des Personalausweises

Der Bundestag hat die Gesetze gegen Ausreisen von Dschihadisten in Krisengebiete beschlossen. Der am Donnerstagabend gebilligten Neuregelung zufolge macht sich strafbar, wer zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ins Ausland reist.

Den Terrorverdächtigen kann künftig auch der Personalausweis entzogen werden. Sie bekommen dann ein Ersatzdokument für bis zu drei Jahre ausgestellt, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Bei den Ausreisen zur Begehung staatsgefährdender Straftaten ist mit dem neuen Gesetz bereits der Versuch strafbar.

Das Gesetz zum Personalausweis-Entzug soll gewährleisten, dass Dschihadisten nicht in Krisengebiete ausreisen, obwohl ihnen der Reisepass entsprechend der geltenden Rechtslage bereits abgenommen wurde. Nach Angaben der Regierung ist es den Extremisten mehrfach gelungen, auf diese Weise zunächst in die Türkei zu reisen, um von dort weiter nach Syrien oder den Irak zu kommen. Der Entzug des Personalausweises kann im Melderegister gespeichert werden.

Aus der Opposition kam erneut Kritik an der Neuregelung. Sie sei "ungeeignet, unbestimmt und unverhältnismäßig", erklärte die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic. Der "Terroristen-Perso" löse keines der drängenden Probleme, "sondern provoziert eher eine Ausreise von potentiellen Dschihadisten als sie zu verhindern".

Terrorismus-Finanzierung

Die Neuregelung schafft zudem einen neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Er stellt jegliche Sammlung, Entgegennahme oder Bereitstellung von Vermögenswerten unter Strafe, mit denen terroristische Aktivitäten finanziert werden sollen. Bisher war dies nur strafbar, wenn es um "nicht unerhebliche Vermögenswerte" ging.

Umsetzung der UN-Resolution

Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung die UN-Resolution gegen "foreign fighters" (ausländische Kämpfer) aus dem vergangenen Jahr um. Die Resolution verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Gesetze gegen die Ausreise solcher Kämpfer zu erlassen. Dafür wird in Deutschland der erst 2009 geschaffene Strafrechtsparagraf 89a reformiert, mit dem bereits die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps unter Strafe gestellt worden war.

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