BerlinAfD legt Berufung gegen Kölner Verfassungsschutz-Urteil ein

Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, spricht mit der Presse.
Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, spricht mit der Presse. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild)

Die AfD geht im Rechtsstreit über eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz in die nächste Instanz: Der Bundesvorstand der Partei hat...

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Berlin (dpa) - Die AfD geht im Rechtsstreit über eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz in die nächste Instanz: Der Bundesvorstand der Partei hat beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem März Berufung einzulegen, wie Parteichef Tino Chrupalla am Mittwoch bestätigte. Zuerst hatte die „Welt“ darüber berichtet.

Das Gericht in Köln hatte am 8. März eine Klage der AfD abgewiesen und entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als sogenannten Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfte der Inlandsgeheimdienst damit Kommunikation der AfD überwachen, V-Leute einsetzen oder andere nachrichtendienstliche Mittel anwenden. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.

Die AfD hatte nach eigenen Angaben lange auf die schriftliche Urteilsbegründung warten müssen. Auch diese habe gezeigt, dass die Argumentation der Richter nicht nachvollziehbar sei, sagte ein Parteisprecher der „Welt“. Die Einstufung als Verdachtsfall sei „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“, weshalb sich die AfD „mit allen Mitteln“ dagegen wehren werde. „Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächsthöhere Instanz in dieser Hinsicht recht geben wird“, sagte der Sprecher.

Für die Berufung zuständig ist das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster.

© dpa-infocom, dpa:220525-99-427911/3

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