Berlin:Abgeordnete müssen nicht in Quarantäne

Bundestag - Haushaltswoche

Eine Sitzung im Bundestag.

(Foto: dpa)

Berlin-Mitte ist innerdeutsches Corona-Risikogebiet. Das hat Konsequenzen für die Menschen, die sich dort aufhalten - ein Aktenvermerk sieht aber Ausnahmen vor.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Ausgerechnet der Stadtbezirk Berlin-Mitte - dort, wo das Herz der Bundesregierung schlägt, der Reichstag steht und die deutschen Volksvertreter arbeiten - herrscht seit einigen Tagen der Ausnahmezustand. Das Herz der Bundeshauptstadt ist innerdeutsches Corona-Risikogebiet, so steht es jedenfalls in einem Aktenvermerk des Deutschen Bundestags vom 1. Oktober. Die Neuinfektionen liegen im Wochenschnitt bei mehr als 50 pro 100 000 Einwohner. "Hierzu gehört nun auch der Bezirk Berlin-Mitte."

Das hat Konsequenzen für die Menschen, die sich dort aufhalten: Die Infektionsschutzverordnungen einiger Länder sehen für Menschen, die aus innerdeutschen Risikogebieten in Gebiete mit weniger Infektionen einreisen wollen, eine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne vor. Das hieße: Fahren die Abgeordneten und Verwaltungskräfte am Freitag nach einer Sitzungswoche nach Hause, müssten sie eigentlich in Quarantäne. Dem Aktenvermerk des Deutschen Bundestags vom 1. Oktober ist nun zu entnehmen, dass Abgeordnete von der Quarantänepflicht ausgenommen werden können. Der Vermerk liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sehen die Infektionsschutzverordnungen Stand 1. Oktober 2020 eine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne vor, wenn eine Person einreist oder zurückreist aus einem Risikogebiet. Aber nicht für alle. Unter Punkt 1 des Vermerks mit der Überschrift "Ausnahmeregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags" heißt es, Schleswig-Holstein nehme "ausdrücklich Abgeordnete unter anderem des Deutschen Bundestags von der Quarantäneverpflichtung aus, wenn sie sich im Rahmen ihrer Mandatsausübung in einem Risikogebiet aufgehalten haben". Voraussetzung sei, dass keine Covid-19-Symptome vorlägen. Wer aus Berlin-Mitte wieder in seinen Wahlkreis fährt, muss nicht zu Hause in Quarantäne bleiben.

Auch die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnungen der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz nehmen Personen, die für "die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes zwingend notwendig" sind, von der Quarantäneverpflichtung aus. In Berlin soll nach der Neufassung der Hygieneverordnung zudem keine Quarantäne bei der Einreise aus innerdeutschen Risikogebieten mehr vorgesehen sein.

Am strengsten geht Mecklenburg-Vorpommern vor: Das Land sieht lediglich eine "Befreiungsmöglichkeit" vor. Diese kann "von Amts wegen oder auf Antrag der zuständigen Gesundheitsbehörde erteilt werden", heißt es in dem Aktenvermerk. Mit Blick auf den geschützten Status des Abgeordneten "dürfte eine solche Befreiung zwingend zu erteilen sein, wenn der Aufenthalt in einem Risikogebiet in unmittelbarem Zusammenhang mit der Mandatsausübung gestanden hat". Es sei aber "empfehlenswert", das vorsorglich mit den Behörden zu klären.

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