Süddeutsche Zeitung

Benachteiligung homosexueller Paare:Was der "Ehe für alle" im Wege steht

Seit dem Vorstoß der 13 CDU-Abgeordneten für die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe reden alle vom Ehegattensplitting. Dabei ist das nur einer von vielen Punkten, in denen sich Schwule und Lesben gleiche Rechte wünschen. Vor allem das Adoptionsrecht liegt ihnen am Herzen. Ihre Hoffnung: die Richter in Karlsruhe.

Barbara Galaktionow

Die "wilden 13" haben es geschafft: Mit ihrer Forderung nach einem Ehegattensplitting für sogenannte Homo-Ehen, geschickt platziert im politischen Sommerloch, haben die CDU-Abgeordneten eine Debatte entfacht. Ist es zeitgemäß, eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen zwischen Mann und Frau ungleich zu behandeln? Nein, finden immer mehr Politiker in der Union. Weite Teile von FDP und Opposition sind schon länger der Meinung.

Dabei greift die Debatte eigentlich zu kurz. Mit ihrem Vorstoß wagen sich Vize-Fraktionschefin Ingrid Fischbach, Gesundheitsexperte Jens Spahn und die anderen Unterzeichner nur an einen Teil des Problems heran. Denn das Ehegattensplitting ist bei Weitem nicht der einzige Bereich, in dem die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gegenüber herkömmlichen Ehen benachteiligt werden.

Mehr als zehn Jahre sind vergangen, seit das Lebenspartnerschaftsgesetz (hier zum Nachlesen als PDF-Dokument) am 1. August 2001 in Kraft trat. Doch noch immer haben schwule und lesbische Lebenspartner in annähernd einhundert Einzelpunkten nicht dieselben Rechte wie Verheiratete, wie eine Ende 2011 von der Bundesregierung erstellte Liste zeigt.

Von den Ländern abgeschmettert

Die Vielzahl offener Punkte hänge mit der Entstehung des Gesetzes zusammen, sagt Manfred Bruns, Bundesvorstandmitglied im Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) und früherer Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Die rot-grüne Bundesregierung habe das Gesetz damals aufgespalten, um es - trotz der schwarz-gelben Mehrheit im Bundesrat - überhaupt erst einmal durchbringen zu können.

Der Bundestag habe alles beschlossen, was nicht der Zustimmung der Länder bedurft habe: die Lebenspartnerschaft an sich, wie man sie eingeht oder auflöst und welche Verpflichtungen damit verbunden seien, zum Beispiel in Sachen Unterhalt. Aber alle darüber hinausgehenden Regelungen seien dann im Bundesrat abgeschmettert worden. Die wichtigsten Dinge seien nach und nach über Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe erkämpft worden - wie zuletzt bei der Grunderwerbsteuer.

Neben der steuerlichen Gleichstellung liegt den Paaren vor allem ein offener Punkt am Herzen: eine Angleichung des Adoptionsrechts. Bislang dürfen homosexuelle Lebenspartner zwar leibliche Kinder ihres Partners adoptieren, aber nicht adoptierte Kinder. Eine Absurdität: "Wenn der Gesetzgeber die Adoption leiblicher Kinder unter Verweis auf das Kindeswohl erlaubt, dann gibt es überhaupt keinen Grund, warum adoptierte Kinder nicht auch vom Partner adoptiert werden dürfen", sagt LSVD-Vorstand Bruns.

Bauchschmerzen bei der CSU

Und wenn Karlsruhe vermutlich schon bald in diesem Sinne über eine Verfassungsbeschwerde entscheide, sei auch der Weg für eine gemeinsame Adoption frei - die sonst auf dem Umweg über Kettenadoptionen erreicht werden könnte.

Trotzdem wagen sich auch die 13 Vorreiter der CDU noch nicht ans Adoptionsrecht. Denn hier werden konservative Grundüberzeugungen berührt, mit dem besonderen Schutz, den Ehe und Familie genießen und - nach Ansicht vor allem der CSU - auch weiterhin exklusiv genießen sollten.

Bei einem Großteil der anderen Ungleichheiten dürften selbst erzkatholische Hardliner keine Bauchschmerzen bekommen. Denn wer will schon dafür kämpfen, wie Bruns darlegt, dass zwar eine Witwe noch eine Weile das Schornsteinfegergewerbe ihres verstorbenen Mannes weiterführen darf, ein "Verpartnerter" jedoch nicht? Oder wer will darauf beharren, dass ein blinder Unternehmer, der genau zwei Arbeitnehmer beschäftigt, als Teil einer Homo-Ehe gegenüber einem regulär Verheirateten bei der Umsatzsteuer benachteiligt wird? "Es geht ganz oft um reine Ordnungsvorschriften", sagt Bruns.

Alles hängt von der Wahl ab

Auf lange Sicht erwarten ohnehin nicht nur Homosexuellenverbände eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehen. Die Stoßrichtung des Bundesverfassungsgerichts sei eindeutig, sagt Bruns. Er rechnet fest damit, dass Karlsruhe sowohl beim Ehegattensplitting als auch in der Adoptionsfrage noch vor der Bundestagswahl 2013 rechtlich Gleichheit schaffe.

Und wenn Lebenspartnerschaft und herkömmliche Ehe sich in diesen zentralen Punkten nicht mehr unterscheiden - wozu dann der Aufwand mit zwei unterschiedlichen Rechtsformen? Wie schnell auch die anderen Ungleichheiten eingeebnet werden, hängt daher vor allem von einem ab: dem Ausgang der nächsten Bundestagswahl. Wenn die Union in die Opposition wandert, könnte es schon bald nur noch eine Ehe geben - für alle.

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