Behörden:Rechtsextremisten im Flüchtlingsamt

Das Bamf hat seit 2017 zwei Mitarbeiter enttarnt und entlassen.

Von Nina von Hardenberg

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seit 2017 zwei Mitarbeiter wegen rechtsextremistischen Einstellungen oder Verhaltensweisen entlassen. Dies gab das Amt am Montag auf Anfrage bekannt und bestätigte damit einen Bericht der Welt. Bei Vorfällen wie diesen gehe man konsequent dienst- und arbeitsrechtlich gegen Mitarbeiter vor. Eine Person sei demnach gekündigt worden, nachdem sie sich öffentlich antisemitisch geäußert hatte, im zweiten Fall ging es um einen Mann, der Mitglied einer Neonazi-Organisation war. Nach einem Bericht der Welt war dieser bereits vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft worden, bevor er überhaupt bei Deutschlands größter Flüchtlingsbehörde seine Stelle antrat. Der Rechtsextremist sei bei seiner Einstellung im Jahr 2017 nicht aufgefallen und habe etwa zwei Jahre in einer Außenstelle des Bamf gearbeitet, bevor das Amt vom Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen einen Tipp bekam und darauf mit Kündigung reagierte.

Wie viele Rechtsextremisten gibt es in den Sicherheitsbehörden? Erst vor wenigen Tagen hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer einen Lagebericht zu dieser Frage vorgelegt. 377 rechtsextreme Verdachtsfälle in den eigenen Reihen hatten die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern demnach von Anfang 2017 bis zu diesem Frühjahr registriert. Eine insgesamt geringe Fallzahl, wie der Innenminister betonte. Die Fälle aus dem Bamf kommen in dem Lagebericht allerdings nicht vor, da das Flüchtlingsamt zwar in engem Kontakt mit den Sicherheitsbehörden steht, nach der Definition des Innenministeriums aber selbst nicht zu den Sicherheitsbehörden zählt.

In den vergangenen Jahren haben viele Behörden die Sicherheitsüberprüfungen ihrer Mitarbeiter erhöht. Auch beim Bamf muss jeder, der dort anfängt, eine Treuepflichterklärung unterschreiben und sich somit zum Grundgesetz bekennen. Strengere Sicherheitsüberprüfungen gibt es derzeit aber nur in einzelnen Bereichen, etwa für sämtliche Mitarbeiter, die in engem Kontakt mit den Sicherheitsbehörden arbeiten. Flächendeckende Sicherheitsüberprüfung des Bamf-Personals oder eine obligatorische Sicherheitsüberprüfung bei Neueinstellungen gibt es dagegen nicht, so das Amt. Dafür fehle derzeit die Rechtsgrundlage. Um rechtsextremen Einstellungen vorzubeugen und für individuelle und institutionelle Formen von Diskriminierung zu sensibilisieren, biete das Bamf den Mitarbeitern aber regelmäßig Schulungen an.

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