Beförderung nach Kundus-Affäre:Gnade für Oberst Klein

Ja, er hat Fehler begangen. Folgenschwere Fehler. Auf Befehl von Oberst Georg Klein wurden in Afghanistan 2009 zwei Tanklaster bombardiert, 140 Menschen starben. Mit dem Gedanken an die Opfer von Kundus wird er weiterhin leben müssen - trotz Beförderung zum General.

Peter Blechschmidt

Kann das wahr sein? Oberst Georg Klein wird zum General befördert? Dies zu fragen, ist ein naheliegender Reflex angesichts des Umstands, dass Oberst Klein im September 2009 bei Kundus in Afghanistan die Bombardierung zweier Tanklaster befohlen hat, bei der bis zu 140 Menschen getötet wurden. Die Antwort darauf hat zwei Komponenten - eine rechtliche und eine menschliche.

Oberst Klein hat in jener Nacht in Kundus folgenschwere Fehler begangen. Er hat die Lage falsch eingeschätzt und Einsatzregeln verletzt. Aber sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Wehrdisziplinaranwalt haben ihm bescheinigt, dass er dabei keine strafbare Schuld auf sich geladen habe. Im rechtlichen Sinne also hat Klein als unschuldig zu gelten. Ihn wegen Kundus von weiterer Beförderung auszuschließen, wäre eine unzulässige Nebenjustiz.

Unabhängig davon wird Klein bis ans Ende seiner Tage mit dem Gedanken an die Opfer von Kundus leben müssen. Wer ihn in den Tagen nach dem Angriff und später vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags erlebt hat, der weiß, wie schwer Klein an dieser Last trägt. Er ist kein blindwütiger Killer. Man darf ihm abnehmen, dass ihn seinerzeit die Sorge um seine Soldaten geleitet hat. Das anhaltende Interesse der Öffentlichkeit an seiner Person macht ihm und seiner Familie das Leben nicht leichter. Auch Oberst Klein verdient ein wenig Barmherzigkeit.

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