Beckenbauer:Schluss mit Schweizer Unsauberkeiten

Krumme Geldgeschäfte konnten in der Schweiz bisher schnell versanden. Die Ermittlungen gegen die DFB-Granden zeigen, dass die Justiz dort heute keine falsche Rücksicht mehr nimmt.

Kommentar von Hans Leyendecker

Zweifelhafte Geschichten fanden früher in der Schweiz häufig ein stilles Ende - jedenfalls, wenn es um das große Geld ging. Entweder kümmerten sich die dortigen Strafverfolger erst gar nicht um eine mögliche Gaunerei, oder sie stellten die Verfahren rasch ein. Den Zeitungen war der Vorgang meist nicht einmal eine Meldung wert. Akten über mögliche Unsauberkeiten endeten in der Ablage, "erledigt". Andersherum: Freunde der Gerechtigkeit galten als ziemlich exotisch.

Die Schweiz, das muss man auch als Nicht-Schweizer anerkennen, reagiert heute anders. Man darf zwar immer noch daran zweifeln, dass die dortigen Banken aus all den Steuerbetrügereien ihrer Klientel wirklich gelernt haben, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Aber die Strafverfolgung, die scheint zu funktionieren. Selbst wenn es um mögliche Wirtschaftskriminalität geht, wird ein Fall offensichtlich nicht mehr danach beurteilt, wie prominent die Beschuldigten sind. Dass die Berner Bundesanwaltschaft nun bereits seit November 2015 mit viel Ausdauer ein Verfahren gegen die Leute betreibt, die beim DFB einst die großen Granden waren, ist ein Beleg dafür.

Schuld ist noch keine bewiesen

Deshalb muss man es auch ernst nehmen, wenn die Bundesanwaltschaft jetzt darauf hinweist, dass für die vier Beschuldigten - unter anderem Franz Beckenbauer, Theo Zwanziger, Horst Rudolf Schmidt, Wolfgang Niersbach - die Unschuldsvermutung gilt. Das ist nicht nur eine Formalie, die Unschuldsvermutung darf nie zur Floskel werden. Auch die Medien sollten sie ernster nehmen, als sie das oft tun. Unschuldsvermutung meint schlicht, dass bis zu einem Urteil keine Schuld bewiesen ist.

Die deutsche Tangente in diesem Fall scheint hingegen einigermaßen geklärt zu sein: dass im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 keine Galaveranstaltung stattfand, das steht schon einmal fest. Dennoch finanzierte der DFB die Gala, die es nie gab, mit 6,7 Millionen Euro. Da kommen schon viele Fragen an die vier Beschuldigten auf, die damals Mitglieder des Präsidiums des Organisationskomitees der WM waren. Manches deutet darauf hin, dass der DFB um die 6,7 Millionen Euro geprellt wurde. Das Geld wurde jedenfalls für einen anderen Zweck eingesetzt. Ob es für den Wahlkampf des ehemaligen Chefs des Fußballweltverbands Fifa, Sepp Blatter, oder für die ehemalige Fifa-Größe Bin Hammam eingesetzt wurde, spielt dabei keine Rolle.

Der "mutmaßliche Bereicherungsort" sei in der Schweiz

Deutsche Strafverfolger und deutsche Steuerfahnder beschäftigen sich schon eine Weile mit den vielen Merkwürdigkeiten dieses Vorgangs. Auch in diesem Verfahren, dessen Ausgang offen ist, richten sich die Ermittlungen gegen jene vier Männer, deren Geschäftigkeit nun auch in der Schweiz von der Bundesanwaltschaft so genau untersucht wird.

Die Berner Staatsanwälte haben sich in die Ermittlungen eingeschaltet, weil ein Teil des undurchsichtigen deutschen Geschäfts über ein Konto bei der Obwaldner Kantonalbank in Sarnen abgewickelt wurde. Der "mutmaßliche Bereicherungsort" sei in der Schweiz gewesen, erklärt die Bundesanwaltschaft. Das ist das Besondere an diesem Fall. Denn, dass die Schweiz immer mal wieder zum "Bereicherungsort" wurde, das ist nicht neu. Neu ist, dass die Strafverfolger in der Schweiz dies nun auch so sehen.

Das Verfahren wird vor allem wegen Franz Beckenbauer auf viel Beachtung stoßen und intensiv von den Medien begleitet werden. Wie es ausgehen wird, weiß im Moment noch niemand. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Beteiligten, so viel darf man aber schon einmal sagen, haben bei ihren WM-Mauscheleien gegen das elfte Gebot verstoßen: Du sollst dich nicht erwischen lassen. Nicht einmal mehr in der Schweiz.

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