Bevor jemand in Deutschland Beamter oder Beamtin werden kann, muss er oder sie einen Eid leisten. „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ In manchen Bundesländern muss dabei noch die Landesverfassung erwähnt werden, die Worte „so wahr mir Gott helfe“ darf man auch weggelassen.
StaatsdienstUnterwandert von Demokratieverächtern?
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Wer einmal den Beamtenstatus erreicht hat, dem kann man ihn kaum mehr nehmen. Hier Polizisten bei einer Bundeswehr-Übung mit Heimatschutzkräften in Rheinland-Pfalz.
Andreas Arnold/dpaMehrere Bundesländer planen Gesetze, um AfD-Parteimitglieder vom Staatsdienst fernzuhalten. Was bedeutet das für Lehrer, Polizisten und Richter?
Von Benedikt Peters und Ronen Steinke
