Die Gehälter von Berliner Landesbeamten waren jahrelang zu niedrig und damit bis auf wenige Ausnahmen verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch. Betroffen sind 95 Prozent der Beamten der Besoldungsgruppe A, der die meisten angehören, etwa Polizisten oder Lehrer. Das Land Berlin muss bis zum 31. März 2027 die Besoldung verfassungsgemäß regeln, heißt es in der Entscheidung. In dem Fall ging es um Zahlungen der Jahre 2008 bis 2020.
Rückwirkende Nachzahlungen muss die Landesregierung laut Urteil aber nicht an alle Betroffenen leisten. Vielmehr haben nur diejenigen Anspruch auf Nachzahlung, die juristische Schritte – also Klage oder Widerspruch – gegen ihre Bezahlung eingelegt haben und deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.
Streit um die Höhe der Besoldung gibt es seit Jahren in vielen Bundesländern, nicht nur in Berlin. Im Ausgangsverfahren hatten jedoch sieben Berliner Beamte geklagt, unter ihnen ein 1965 geborener Polizist. Alle beanstandeten ihre Bezahlung als zu niedrig. Ihre Eingaben führten dazu, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin beziehungsweise das Bundesverwaltungsgericht 2017 und 2018 das Verfassungsgericht anriefen, um die Gehälter überprüfen zu lassen. Auch die Verwaltungsrichter hatten Zweifel, ob die Bezahlung noch angemessen ist.
Das Verfassungsgericht ist zuständig, da das Berufsbeamtentum in Artikel 33 des Grundgesetzes garantiert ist. Dazu gehört auch eine angemessene Besoldung, die von den Karlsruher Richtern überprüft wird.
Der Zweite Senat des Gerichts hatte allerdings acht beziehungsweise sieben Jahre nicht über die Vorlagen entschieden. Jetzt erweiterte der Senat seine Prüfung auf den Zeitraum 2008 bis 2020. Es liegt auch ein Verfahren am Verfassungsgericht, in dem die Beamtenbesoldung in Bremen als zu niedrig angegriffen wird. Wann über die Besoldung dort entschieden wird, ist noch nicht bekannt.
DGB Berlin-Brandenburg: „Auf das Land Berlin kommen jetzt Nachforderungen in Millionenhöhe zu“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin erwarte, dass die im Streit stehenden Jahre nun umgehend nachgezahlt und für die Folgejahre die Grundlagen für eine amtsangemessene Alimentation geschaffen werde, erklärt Landeschef Stephan Weg. „Als Beamtinnen und Beamte verpflichten wir uns der stetigen Abrufbarkeit unseres Dienstherrn, der sich 24/7 auf uns verlassen kann. Wir müssen darauf vertrauen können, dass er sich an Gesetze hält und seiner Verantwortung gerecht wird.“
Katja Karger, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin-Brandenburg, sagte, die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei absehbar gewesen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften hätten die Berliner Landesregierungen seit vielen Jahren regelmäßig darauf hingewiesen, dass das Land seinen verbeamteten Beschäftigten zu wenig zahlt – vergeblich. Die Beschäftigten erwarteten nun eine rechtmäßige Bezahlung, erklärte Karger. „Auf das Land Berlin kommen jetzt Nachforderungen in Millionenhöhe zu“, sagte sie.

