Beamte:Brauner Alarm

Seehofer weckt Erinnerungen an den Radikalenerlass.

Von Heribert Prantl

Berufsverbot - das ist ein Wort, bei dem ein aufrechter Demokrat Pickel, Ausschlag und Krätze kriegt. Mit Berufsverboten ist vor Jahrzehnten eine ganze Generation junger Menschen traktiert worden. Sie durften nicht Lehrer oder Postboten werden, weil sie irgendwann bei irgendeiner anrüchigen Demo dabei waren.

Berufsverbote waren falsch, als es von 1972 an mit dem Radikalenerlass gegen echte oder angebliche Linksradikale ging, 15 Jahre lang; und sie wären immer noch falsch, wenn es heute gegen Rechtsradikale pauschalierte "Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen" (wie es damals hieß) gäbe. Würde der Bundesinnenminister so etwas planen, wäre das ungut, falsch und gefährlich. Gut aber ist es, wenn heute Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass Rassisten, Hitleristen und identitäre Spinner nicht den Bürgern als Beamte, gar als Polizisten, Staatsanwälte und Richter gegenübertreten. Es geht nicht um pauschale Regelabfragen, auch nicht um ein Generalmisstrauen gegen die AfD, es geht um konkrete Überprüfungen. Warum? Es gibt kein Grundrecht von Extremisten, den Staat auszuhöhlen. Treue zu den Grundrechten ist kein Karnevalsspruch.

Wer schweinische Plakate klebt und Hakenkreuz-Mails verschickt, der kann kein Beamter sein.

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