Süddeutsche Zeitung

Bayern:Peilsender am Bein

Präventivhaft, die elektronische Fußfessel - das Bundesland sieht sich als Vorreiter für ein verschärftes Polizeirecht.

Von Ronen Steinke

In einem Ausländerwohnheim im bayerischen Schweinfurt ging es hoch her im vergangenen Juni. Um 10.12 Uhr kletterte ein Bewohner aus einem Fenster im zweiten Stock, um der Polizei zu entwischen, danach sammelten sich hundert Bewohner im Hof, um sich den Beamten entgegenzustellen. Die Stimmung sei "sehr aggressiv", meldeten die zur Verstärkung angerückten Polizisten um 14.14 Uhr. Die Lage könne jederzeit eskalieren. Einzelne Flüchtlinge würden Steine "in die Hand nehmen". Die Beamten nahmen dann elf Flüchtlinge in Gewahrsam, die meisten für mehrere Wochen, einen aber auch zwei Monate lang. Um Schlimmeres zu verhindern, so lautete die Begründung.

Das ist neu: Bayerns Polizei darf Menschen als reine Vorsichtsmaßnahme sehr lange einsperren - sogar zeitlich unbegrenzt, solange ein Richter nur immer wieder ihre Gefährlichkeit bestätigt. Das ist seit 2017 die schärfste neue Maßnahme im bayerischen Polizeirecht. Die CSU hatte dafür anfangs heftig geworben, auch bundesweit. Als Horst Seehofer im Frühjahr 2018 ins Bundesinnenministerium einzog, kündigte er an, das Polizeigesetz aus seiner bayerischen Heimat werde zur Blaupause auch für ein "Musterpolizeigesetz". Das ist zwar nur eine Empfehlung des Bundes an die Länder. Es ist rechtlich nicht bindend. Seehofers Satz bedeutete aber immerhin: Die übrigen 15 Länder sollten sich bitte mal ein Beispiel nehmen.

Ein Mann wurde zwei Monate lang eingesperrt, weil man ihm Gewalttaten zutraute

Seither hat Bayern diese neue Maßnahme intensiv erprobt. Schon zwanzig Menschen sind für 14 Tage oder länger in Präventivhaft genommen worden, teilt das Münchner Innenministerium mit. Einmal wurde ein Mann zwei Monate lang eingesperrt, weil "die konkrete Gefahr bestand, dass er fortgesetzt Gewaltdelikte gegen Personen in seinem Umfeld begehen würde". Zweimal sperrte man Männer für je vier Wochen ein, "weil sie im alkoholisierten Zustand fortgesetzt Gewalt- und Aggressionsdelikte gegen Mitbewohner und das Sicherheitspersonal in einer Wohneinrichtung begangen hatten und die konkrete Gefahr der Wiederholung bestand". Und noch ein Beispiel: Ein Mann, der nach Jahren im Gefängnis vor der Freilassung stand, drohte, dass er seine frühere Partnerin und deren Freund umbringen werde. Also wurde er nicht freigelassen. Die Polizei inhaftierte ihn weiter, "längerfristig", wie das Ministerium mitteilt. Jetzt ist der Zeitpunkt seiner Freilassung ungewiss.

Bei einer anderen, ebenfalls sehr weitgehenden neuen Polizeimaßnahme haben sich bislang Hessen und Baden-Württemberg dem bayerischen Vorbild angeschlossen: Gemeint ist die elektronische Fußfessel für Personen, die in Zukunft Straftaten begehen könnten. Bayern hat dieses Mittel im August 2017 eingeführt und seither acht Mal eingesetzt. Vier Mal ging es gegen Männer, die ehemalige Lebensgefährtinnen bedrohten. Mit der Fußfessel wird jetzt kontrolliert, dass sie sich den Frauen nicht nähern. Weitere vier Fußfesseln bekamen Islamisten: Bei einem von ihnen, einem Syrer, "lagen konkrete Erkenntnisse vor, dass er sich dem Islamismus zugewandt" habe, erklärt das Ministerium. Vorbereitungen für einen Anschlag habe er aktuell nicht getroffen. Allerdings "in der Vergangenheit" einmal. Als Vorsichtsmaßnahme schnallten sie ihm einen Peilsender um den Knöchel.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4333606
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 18.02.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.