Bayern:Dachauer Wahlfälscher müssen mehr als 116.000 Euro zahlen

Fast zu 100 Prozent müssen zwei Ex-CSU-Stadträte die Kosten für die Wiederholung der Kommunalwahl 2002 tragen.

Das Fälschen der Kommunalwahl 2002 im bayerischen Dachau und die dadurch notwendig gewordene Neuwahl kostet die beiden Hauptverantwortlichen 116.279 Euro.

Bayern: Die beiden früheren Dachauer Gemeinderäte Wolfgang Aechtner (l.) und Georgius Trifinopoulos

Die beiden früheren Dachauer Gemeinderäte Wolfgang Aechtner (l.) und Georgius Trifinopoulos

(Foto: Foto: ddp/dpa)

Die beiden früheren CSU-Stadträte tragen damit einen Großteil der Kosten für die Wiederholung der Wahl. Das Landgericht München II gab am Dienstag der Klage des Landkreises Dachau statt, der 34.432 Euro gefordert hatte.

Die Klage der Großen Kreisstadt Dachau in Höhe von ursprünglich 117.679 Euro reduzierte das Gericht auf 81.846 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 3 O 1581/04)

Die damaligen CSU-Lokalpolitiker Georgius Trifinopoulos und Wolfgang Aechtner waren wegen der Fälschungen bei der Kommunalwahl 2002 zu Bewährungsstrafen und hohen Geldbußen verurteilt worden.

Erstmals zivilrechtliche Haftung von Wahlfälschern

Trifinopoulos hatte sich von stimmberechtigten griechischen Landsleuten Vollmachten für ihre Stimmabgabe erteilen lassen und deren Briefwahlzettel dann in seinem Sinne ausgefüllt. Aechtner hatte laut Urteil mehrere hundert Stimmzettel von Briefwählern gefälscht.

Im Oktober 2004 hatte das Landgericht München II auch den Schadenersatzklagen der Stadt und des Landkreises stattgegeben. Den Lokalpolitikern sei bewusst gewesen sei, dass die Verfälschung der Wahl eine kostspielige Wiederholung nach sich ziehen könne.

Mit dieser Entscheidung, die das Oberlandesgericht München bestätigte, war erstmals eine zivilrechtliche Haftung von Wahlfälschern gerichtlich festgestellt worden.

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