Bayerische Grenzpolizei:Auf wackeligen Füßen

Verfassungsrechtler sehen den Einsatz kritisch.

Von Ferdos Forudastan

Politisch hat Ministerpräsident Markus Söder sich mit seiner Bayerischen Grenzpolizei schon blamiert; nun sieht es so aus, als stünde sie auch rechtlich auf wackeligen Füßen. Der im Sommer mit großem Tamtam gestartete Einsatz bayerischer Landespolizisten bei Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze hat keineswegs dazu geführt, dass viele Flüchtlinge aufgegriffen wurden, die nach Ansicht der Behörden nicht hätten einreisen dürfen.

Jetzt bescheinigen Verfassungsrechtler der Landesregierung überdies, dass sie die im Grundgesetz festgeschriebene Verteilung der Kompetenzen beim Schutz der Grenzen untergrabe. Anders ausgedrückt: Dass Bayern mit seiner Grenzpolizei auf der Grundlage des bayerischen Polizeiaufgabengesetz Befugnisse des Bundes an sich zieht.

Weil es die oppositionellen Grünen waren, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatten, kann es sein, dass Bayern es erst einmal nicht so ernst nimmt. Das allerdings wäre ein Fehler. Denn was die Experten zusammengetragen haben, ist gravierend - zum Beispiel, dass das Bundesverfassungsgericht Doppelzuständigkeiten ablehnt. Gut möglich, dass die Regelung zur Bayerischen Grenzpolizei bald Verfassungsrichtern vorgelegt wird und diese Markus Söder auch eine juristische Blamage bescheren.

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