"NSU 2.0":Verfasser von Drohmails kennen auch Başay-Yıldız' neue Adresse

Seda Basay-Yildiz

Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız erhält seit zwei Jahren Drohmails des Absenders "NSU 2.0".

(Foto: Boris Roessler/dpa)

Das berichtet die "taz", der die neue E-Mail vorliegt. Darin macht der Absender deutlich, dass ihm die neue Adresse der Frankfurter Anwältin bekannt ist. Ob diese erneut über Polizeidatenbanken abgefragt wurde, ist unklar.

Bereits seit zwei Jahren bekommt die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız Drohschreiben des Absenders "NSU 2.0". Wie die taz berichtet, kennt der Absender der Mails auch die neue Wohnadresse der Anwältin. Demnach wird in einer mit "NSU 2.0 Der Führer" unterzeichneten Mail von Ende Juni auch die nach einem Umzug aktuelle, öffentlich nicht bekannte Wohnanschrift von Başay-Yıldız in Frankfurt genannt.

Die Mail, die von einem Absender mit dem Namen "SS-Obersturmbannführer" verschickt wurde und der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt, ist offenbar nicht direkt an Başay-Yıldız gerichtet. Die Mail wurde dem Bericht zufolge von einer Mailadresse des russischen Anbieters Yandex verschickt. Es ist der gleiche Anbieter, der laut Ermittlern für die meisten der mehr als 80 "NSU 2.0"-Drohschreiben benutzt wurde.

Başay-Yıldız bekommt seit August 2018 Drohschreiben des anonymen Absenders. Damals erreichte ein Fax ihre Kanzlei. Es enthielt Beschimpfungen und eine Drohung gegen ihre Tochter. Auch der Vorname der damals Zweijährigen und die korrekte Wohnanschrift der Anwältin waren darin genannt. Başay-Yıldız hat seither mehr als ein Dutzend ähnliche Drohschreiben erhalten.

Ihre Daten waren kurz zuvor von einem Dienstrechner in einem Frankfurter Polizeirevier abgerufen worden. In dem Fall des neuen Drohschreibens ist bisher unklar, wie der oder die Absender an die neue Adresse der Anwältin gekommen sind. Klar ist nur: es muss eine erneute Abfrage der persönlichen Daten der Anwältin gegeben haben. Das hessische Landeskriminalamt, sowie das hessische Innenministerium ließen eine Anfrage der taz unbeantwortet, ob in dem aktuellen Fall die Nutzung von Polizeidatenbanken überprüft wurde. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt wollte sich dem taz-Bericht zufolge aus "ermittlungstaktischen Gründen" nicht äußern.

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