Wahlrecht:Bas plädiert für längere Legislaturperiode

Wahlrecht: Bärbel Bas will weniger Abgeordnete im Bundestag, dafür sollen diese länger bleiben dürfen.

Bärbel Bas will weniger Abgeordnete im Bundestag, dafür sollen diese länger bleiben dürfen.

(Foto: Political-Moments/IMAGO)

Fünf statt vier Jahre sollten Abgeordnete im Bundestag sitzen, fordert die Parlamentspräsidentin. Und sie will, dass künftig auch 16-Jährige wählen dürfen.

Bärbel Bas will als Bundestagspräsidentin einige Reformpläne forcieren: Kürzlich forderte sie die Ampelkoalition nachdrücklich auf, endlich den Bundestag zu verkleinern. Nun plädiert sie im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur dafür, die Wahlperiode des Bundestags von vier auf fünf Jahre zu verlängern. Das wäre dann genau so lange wie in 15 von 16 Landtagen, nur in der Bremischen Bürgerschaft werden die Abgeordneten für ein Jahr weniger gewählt. "Ich kann mir das gut vorstellen. Eine fünfjährige Legislaturperiode wäre auch für den Deutschen Bundestag gut", sagt die SPD-Politikerin. "Und vielleicht könnte auch die eine oder andere Wahl zusammengelegt werden."

Zugleich sprach die Parlamentspräsidentin sich dafür aus, dass bei Bundestagswahlen auch 16-Jährige wählen dürfen - so wie es bereits bei vielen Kommunal- und bei fünf Landtagswahlen sowie künftig auch bei der Europawahl der Fall ist. Dass für den Bundestag weiter das Wahlalter 18 gelte, sei "unverständlich", sagte Bas. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand später zur Wahl gehe, wachse, wenn er bereits im jüngeren Alter während der Schulzeit wählen durfte. Das zeigten Studien.

Beide Vorschläge sind nicht neu, sondern stehen bereits seit vergangenem Jahr im Koalitionsvertrag von Grünen, SPD und FDP. Die FDP plädiert für längere Wahlperioden, weil Anfang und Ende einer Legislatur ohnehin vom Wahlkampf geprägt seien und sich somit der Zeitraum, in dem Gesetze erarbeitet werden, verlängern würde. "Zugleich würden weniger Wahltermine den Dauerwahlkampf verhindern", schrieb die FDP in ihrem Wahlprogramm von 2021. Im März wurde bereits eine Kommission eingesetzt, die sich eingehend mit einer Wahlrechtsreform befassen soll. Für beide Gesetzesvorhaben müsste das Grundgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag geändert werden.

Kritisch sieht Bas, dass in jüngster Zeit viele Gesetzesvorhaben im Eiltempo durchs Parlament gebracht wurden. "Das darf kein Dauerzustand sein." Es habe immer wieder Krisen gegeben, in denen das Parlament schnell habe reagieren müssen - wie die Finanz-, die Flüchtlings- oder die Corona-Krise. "Zu viele beschleunigte Verfahren tun dem Parlament und den Abgeordneten jedoch nicht gut - und den Lösungen am Ende auch nicht." Die Abgeordneten bräuchten ausreichend Zeit, um sich in die Themen einarbeiten zu können, Alternativen zu überlegen und abzuwägen. "Und die Bürgerinnen und Bürger müssen die Debatten und Vorschläge nachvollziehen können. Sonst entfremden wir uns."

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