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Barschel-Akten:Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

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Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch die Klage eines Journalisten auf Einsichtnahme von Akten zum Fall Uwe Barschel abgewiesen. Der Bundesnachrichtendienst BND hatte sich geweigert, dem "Bild"-Reporter Einsichtnahme und die Erstellung von Kopien zu gewähren.

Nach Meinung der Leipziger Bundesrichter hat der Journalist keinen Anspruch darauf, die Unterlagen zu sichten. Im Fall Barschel sei die gesetzlich festgeschriebene Schutzfrist von 30 Jahren noch nicht abgelaufen. Der Ex-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein war 1987 tot in der Badewanne eines Genfer Hotels gefunden worden. Die genauen Umstände seines Todes sind bis heute nicht geklärt.

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