Menschen mit Behinderungen sollen im öffentlichen Raum künftig auf deutlich weniger Barrieren stoßen als bisher. Für ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes gab das Bundeskabinett grünes Licht, wie es in Regierungskreisen in Berlin hieß. Der Bund soll demnach sämtliche Barrieren bis 2035 abbauen. Auch bei Dienstleistungen, Transportunternehmen, Praxen und anderen Bereichen soll der Zugang für Menschen mit Behinderungen „spürbar und nachhaltig“ verbessert werden.
Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) hatte ihren entsprechenden Entwurf bereits im Juli 2025 in die regierungsinterne Abstimmung gegeben – 20 Jahre nach dem Start des Behindertengleichstellungsgesetzes. Nach dem Kabinettsbeschluss sind nun Bundestag und Bundesrat am Zug. Bis die neuen Verbesserungen umgesetzt sind, benötigen die Betroffenen teilweise Geduld. So soll bei den Gebäuden des Bundes vollständige Barrierefreiheit bis 2045 erreicht sein.
Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung
Im privaten Bereich verzichtet das Gesetz ausdrücklich auf „detaillierte Barrierefreiheitsvorschriften“. Dokumentations- oder Berichtspflichten sollen nicht entstehen. Das Ziel: „individuelle, praktikable Lösungen“ im Bedarfsfall. „Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten.“ Im Streitfall soll zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren helfen können. Das Gesetz geht von 400 Fällen pro Jahr aus und veranschlagt die Kosten hierfür auf 36 000 Euro. Ansonsten kostet das Gesetz den Bund voraussichtlich maximal rund 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Binnen 20 Jahren fallen laut Entwurf zudem einmalig knapp 70 Millionen Euro an.
Bei Deutschlands Unternehmen wirbt die Regierung mit positiven Effekten: „Der gleichberechtigte Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bedeutet neue Kundengruppen, Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit.“ Die Gesellschaft werde älter, Barrierefreiheit wichtiger. Im Zentrum des Gesetzes steht das Benachteiligungsverbot: Demnach dürfen Menschen mit und ohne Behinderungen nicht ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung, weit mehr als die Hälfte davon mit einer schweren Behinderung. Für viele von ihnen sind Treppen, Stufen oder schmale Durchgänge ein Problem, für viele zum Beispiel auch digitale Inhalte ohne leicht verständliche Sprache oder Videos ohne Untertitel.
Barrierefreiheit umfasst auch in dem Gesetz nicht nur bauliche Barrieren, Gebärdensprache oder Braille-Schrift für Blinde. Auch leichte Sprache soll verstärkt genutzt werden, also eine Ausdrucksweise mit kurzen, verständlichen Sätzen ohne Behördendeutsch und Fachbegriffe. Unternehmen sollen sich ohne Gebühr durch eine Bundesfachstelle Barrierefreiheit beraten lassen können. Hier soll ein Bundeskompetenzzentrum für leichte Sprache und deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Neben Bescheiden, Verträgen und Vordrucken müssen künftig den Plänen zufolge auch alle Nachfragen und Hinweise der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen sollen auf ihr Recht zur Beratung in einfacher Sprache hingewiesen werden.

