Süddeutsche Zeitung

Bremen:Zweifel an Vorwürfen gegen Bamf-Außenstelle

  • Zunächst hatte es geheißen, etwa 1200 Asylentscheidungen der Bremer Bamf-Außenstelle seien mutmaßlich rechtswidrig.
  • Recherchen von NDR und Radio Bremen zufolge sind es weit weniger Fälle.
  • Zudem gibt es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen.

In der Affäre um mutmaßlich rechtswidrige Asylentscheidungen der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind in internen Revisionsberichten der Behörde offenbar falsche Behauptungen aufgestellt worden. Dabei gehe es sowohl um die Zahl der Asylentscheidungen als auch um Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter der Behörde, wie NDR und Radio Bremen berichteten.

So habe es in einem Bericht geheißen, in Bremen seien 1371 Asylentscheidungen getroffen worden, obwohl die Außenstelle nur für 142 davon zuständig gewesen sei. Dabei sei jedoch übersehen worden, dass der Außenstelle zeitweise offiziell die Zuständigkeit auch für Fälle aus anderen Bereichen übertragen worden sei. Der internen Revision sei dies "zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt" gewesen, teilte das Bamf den Sendern auf Anfrage mit.

Auch die bislang öffentlich genannte Zahl von 1200 unrechtmäßigen Asylbescheiden erscheint laut NDR und Radio Bremen nun in einem anderen Licht. Dies sei kein Ergebnis des Revisionsverfahrens, erklärte das Bamf demnach. Vielmehr seien in 975 Fällen zwar formale Fehler gefunden worden, der Inhalt der Entscheidungen werde allerdings nicht angezweifelt. Bei 578 Bescheiden seien die Prüfer jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf der ursprünglichen Asylentscheidung geboten sei.

Belastungszeuge hatte Hausverbot

Falsch sei zudem die Behauptung in dem Revisionsbericht gewesen, neben der damaligen Amtsleiterin seien auch weitere Mitarbeiter der Außenstelle in der Angelegenheit als "Beschuldigte" eingestuft worden. Dies sei von der zuständigen Staatsanwaltschaft dementiert worden. Demnach ist die frühere Amtsleiterin die einzige Beschuldigte in dem Fall.

Zweifel gibt es dem Bericht zufolge inzwischen auch an der Glaubwürdigkeit des ursprünglichen Belastungszeugen, auf dessen Angaben hin Durchsuchungen angeordnet worden waren. Dabei handelt es sich demnach um einen Dolmetscher, dem in der Bremer Bamf-Außenstelle Hausverbot erteilt wurde, nachdem er beim unerlaubten Kopieren von Unterlagen erwischt worden sei.

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