Flüchtlingspolitik:Wie der Bamf-Skandal ins Rollen kam

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Das Schild an der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bremen. (Foto: dpa)

Zwei geschlossene Akten, Angaben vom Hörensagen und Fragen eines Journalisten: So haben die Ermittlungen in der Bremer Bamf-Affäre begonnen.

Von Ralf Wiegand, Bremen

Die Ermittlungen rund um mögliche Straftaten im Zusammenhang mit Asylanträgen, die in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschieden wurden, sind zunächst nur schwer ins Rollen gekommen. Sie stützten sich zudem anfangs offenbar nur auf Angaben vom Hörensagen - und nach Informationen von Süddeutscher Zeitung und NDR auf Hinweise eines Journalisten. Das Amtsgericht Bremen hatte im ersten Anlauf die Anträge auf Hausdurchsuchungen bei drei in den Fall mutmaßlich involvierten Anwälten abgelehnt. Rechtsanwälte genießen einen höheren Vertrauensschutz, deswegen sind hier die Hürden für solche Maßnahmen höher.

Bei einem der Anwälte fand bis heute keine Hausdurchsuchung statt. In den beiden anderen Fällen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, mit dem Ergebnis, dass das Landgericht schließlich der Auffassung der Staatsanwälte folgte und Räumlichkeiten durchsucht werden durften. Die Ablehnung von Durchsuchungsanträgen sei ein "normaler Vorgang, überhaupt nicht ungewöhnlich", sagte Frank Passade von der Staatsanwaltschaft Bremen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der ehemaligen Leiterin der Bremer Dienststelle vor, zusammen mit den auf Asylrecht spezialisierten Anwälten, einem Dolmetscher und einem weiteren Beschuldigten bandenmäßig Asylantragsteller nach Bremen gelotst und dort mit zu Unrecht erteilten Bleibegenehmigungen ausgestattet zu haben. Alle Beteiligten streiten die Vorwürfe vehement ab.

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Aus den Durchsuchungsbeschlüssen, die SZ und NDR zum Teil einsehen konnten, wird deutlich, worauf sich der Verdacht der Ermittler gründet. Einerseits beziehen sie sich in hohem Maße auf die Ergebnisse der internen Revision des Bamf, deren Bericht angebliches Fehlverhalten der Beamten in der Bremer Bamf-Außenstelle auflistet. In den Durchsuchungsbeschlüssen gegen die Amtsleiterin und die Rechtsanwälte heißt es aber auch, der Tatverdacht beruhe "insbesondere" auf den Angaben von zwei Zeugen - darunter ein Journalist.

Bei ihm handelt es sich um einen Mitarbeiter von Radio Bremen - der Sender ist auch an den aktuellen Recherchen mit NDR und SZ beteiligt. Der Journalist hatte 2016 über die Flüchtlingskrise berichtet. Radio Bremen erklärte auf Anfrage dazu, der Mitarbeiter habe damals, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle, Asylsuchende an der Bamf-Außenstelle befragt. In einem Interview habe er einen Hinweis auf möglicherweise kriminelle Machenschaften bekommen. Ein "Vermittler" böte an, dass der entsprechende Antrag schneller bearbeitet würde - gegen Zahlung von 500 Euro. Dieselbe Geschichte hätten auch weitere Flüchtlinge erzählt.

Radio Bremen erklärte weiter, man habe sich dann an Ombudspersonen des Bamf gewandt, die Behörde habe daraufhin Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet. Dann, so Radio Bremen weiter, habe der Journalist in einem seiner Ansicht nach vertraulichen Gespräch mit der Justizbehörde den Sachverhalt geschildert. Eine offizielle Aussage habe es nie gegeben, der Name des Zeugen sei aus Quellenschutzgründen nicht genannt worden.

2016 wurde die Akte zunächst geschlossen

Erich Joester, Anwalt der beschuldigten ehemaligen Bremer Bamf-Leiterin, kritisierte auf Anfrage das Vorgehen der Staatsanwaltschaft: "Dieser Vorgang ist ungeheuerlich. Die Staatsanwaltschaft macht aus einem Journalisten, der Dinge nur vom Hörensagen kennt einen Kronzeugen gegen meine Mandantin. Dabei findet sich in den Aussagen überhaupt kein Bezug zu meiner Mandantin. Diese Verdachtsmomente sind konstruiert. Ein unsägliches Vorgehen."

Auf dieser Basis konnte die Staatsanwaltschaft den Verdacht krimineller Asylabsprachen zunächst tatsächlich auch nicht erhärten und stellte das Verfahren im Sommer 2016 ein. Erst als im November 2017 das Bamf eine weitere Anzeige gegen unbekannt erstattete, nachdem ein gefälschter Asylbescheid mit dem Namen der Bremer Dienststellenleiterin aufgetaucht war, bewertete die Staatsanwaltschaft die Angaben aus dem Jahr 2016 neu. Durch den damals von dem Journalisten transportierten Sachverhalt, den Bericht der Bamf-Revision, die gefälschte Urkunde und weitere Zeugenaussagen lägen genügend Indizien vor, die auf eine mögliche strafbare Handlung hindeuteten.

Der zweite Zeuge soll bereits im Jahr 2016 bei einer Aussage in einer niedersächsischen Polizeidienststelle zu Protokoll gegeben haben, dass Geflüchtete ihm von gefälschten Pässen und Korruption berichtet hätten. Angaben vom Hörensagen, wie sie auch der Journalist gemacht hatte, allerdings in den Details ähnlich. Der Zeuge soll in diesem Zusammenhang auch den Namen der damaligen Bremer Dienststellenleiterin genannt haben. Genaueres ist aber offenbar nicht bekannt. Ehe die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten konnte, hatte es sich der Zeuge aber offensichtlich anders überlegt und wollte gegenüber den Ermittlern keine verwertbaren Angaben mehr machen. Die Akte wurde geschlossen.

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Erst zwei Jahre später wurden sie wieder aufgemacht, nun dienten die vagen Inhalte als Teil der Begründung einer umfangreichen Durchsuchungsaktion. "Wir halten es für möglich, dass diese Sachverhalte miteinander in Beziehung stehen könnten", sagt Frank Passade von der Staatsanwaltschaft Bremen.

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