Bei der Abschiebung eines Afghanen aus Mecklenburg-Vorpommern ist nach den Worten von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) "offensichtlich ein Behördenfehler passiert". Die zuständigen Stellen in Schwerin und auch in Berlin sind sich einig: Der Fehler lag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Das Bamf habe die Identität des Mannes falsch zugeordnet. Nach Recherchen des NDR handelt es sich bei dem 20-jährigen Nasibullah S. um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren.
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Greifswald ging das Bamf trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylantrag des heute 20 Jahre alten Flüchtlings rechtskräftig abgelehnt worden sei. Der Mann hatte seiner Anwältin zufolge aber schon im vergangenen Jahr gegen die Ablehnung geklagt. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens hätte der Mann nicht abgeschoben werden dürfen, hatte ein Gerichtssprecher im NDR gesagt.
In der Woche nach der Abschiebung wollte das Gericht Nasibullah S. anhören
Nach Auskunft des Innenministeriums in Schwerin war das Asylverfahren von Nasibullah S. mit Bescheid des Bamf vom 2. Februar 2017 ablehnend entschieden worden. Dies sei der Ausländerbehörde am 28. März 2017 mitgeteilt worden. "Der Bescheid wurde jedoch vom Bundesamt an eine falsche Adresse zugestellt, da dort offenbar eine Adressänderung des Antragstellers nicht erfasst wurde." Das Bamf und mithin die zuständige Ausländerbehörde gingen daher davon aus, dass die Ablehnung des Asylantrags rechtskräftig sei und der Mann abgeschoben werden könne. Das Verwaltungsgericht hatte jedoch die Klage des Mannes gegen den ablehnenden Bescheid bereits im August 2017 akzeptiert. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Flüchtling vor Gericht angehört werden sollen.
Zu seiner eigenen Rolle sagte Seehofer bei seinem Auftritt in Berlin: "Ich kann jetzt nicht hergehen und sagen: Jetzt prüfe ich persönlich jeden Fall, der mir gemeldet wird. Da bitte ich um Verständnis." Er versprach allerdings: "Umgekehrt, wenn etwas sich als rechtswidrig herausstellt, da werde ich immer dafür sorgen, dass Recht und Ordnung eingehalten werden."
Das Bamf gab am Mittwoch den Fehler zu. "In diesem konkreten Fall hätte die Abschiebung verhindert werden können, wenn der Prozessbereich der zuständigen Außenstelle auf den entsprechenden Hinweis des Verwaltungsgerichts (. . .) mit einer erneuten Überprüfung des Sachverhaltes reagiert hätte", teilte das Bamf mit. Die "notwendigen Schritte" zur Rückholung des Afghanen würden nun "zeitnah durchgeführt".