Migration:Bremer Bamf-Verfahren eingestellt

Prozessbeginn gegen ehemalige Leiterin der Außenstelle des BAMF in Bremen

Die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens (M) möchte die Angelegenheit schnell beenden.

(Foto: Michael Bahlo/dpa)

Das Strafverfahren gegen die einstige Leiterin der Behörden- Außenstelle wird gegen eine Geldauflage von 10 000 Euro beendet.

Das Strafverfahren gegen die frühere Leiterin des Bremer Flüchtlingsamtes ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, 10 000 Euro zu zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Maike Wilkens, am Dienstag. Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung geeinigt. Angeklagt war die Behördenleiterin wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme (Az. 2 KLs 311 Js 71761/17).

Auf diese Vorwürfe sind die vermeintlichen Missstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geschrumpft. Sie hatten 2018 bundesweit Schlagzeilen gemacht. Zeitweise stand der Verdacht im Raum, dass in Bremen Hunderte Flüchtlinge illegal Asyl erhalten hätten. Bei der freigestellten Amtschefin ging es um Beamtenrecht, um Manipulation an Dokumenten, das Durchstechen von Dienstgeheimnissen und Vorteilsnahme . Die Angeklagte hatte die beschriebenen Vorgänge eingeräumt, die Verteidigung stellte sie aber als harmlos oder nicht strafbar dar. Ob und wie weit in Bremen tatsächlich das Asylrecht gedehnt wurde, darum ging es am Landgericht nicht.

Der zweite Angeklagte wehrt sich gegen eine Zahlung

Verteidiger Johannes Eisenberg sprach von einer "prozessökonomischen Verfahrenseinstellung". Seine Mandantin gehe ohne Strafmakel aus dem Prozess hervor. Er kritisierte die Medien, die den Fall 2018 aufgebauscht hätten. "Darauf ist die Politik angesprungen", sagte er. Die Bamf-internen Überprüfungen der Bremer Asylbescheide hätten ergeben, dass die Beamtin das Recht korrekt angewandt habe.

Auch beim zweiten Angeklagten, einem auf Asylrecht spezialisierten Anwalt aus Hildesheim, seien sich die Seiten im Prinzip über eine Verfahrenseinstellung einig, sagte Richterin Wilkens. Der Anwalt ist wegen acht Taten angeklagt, darunter Vorteilsgewährung. Bei ihm geht es unter anderem um den Vorwurf, er habe Ausländern illegal zum Aufenthalt in Deutschland verholfen. Er wehrt sich aber nach eigenen Angaben gegen die vorgeschlagene Geldauflage von 5000 Euro. Deshalb tagt das Gericht am Donnerstag erneut.

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