Bremer Bamf-Skandal:Ermittler im Visier

BAMF

Schauplatz eines angeblichen Skandals: die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

(Foto: Carmen Jaspersen/dpa)

Der Bamf-Skandal in Bremen nimmt eine überraschende Wende. Ein anonymer Hinweisgeber behauptet, die Ermittlungen wegen Asylmissbrauchs seien einseitig geführt worden.

Von Ralf Wiegand, Bremen

Gestartet war die Ermittlungsgruppe "Antrag" im Frühjahr 2018 als größte solche Einheit, die je einen Kriminalfall in Bremen untersucht hat - enden wird die sogenannte Bamf-Affäre allerdings in einem vergleichsweise kleinen Prozess. Das Landgericht der Hansestadt hat in der vergangenen Woche das Hauptverfahren um den angeblichen Asylmissbrauch in der norddeutschen Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zwar grundsätzlich zugelassen, jedoch "in der ganz überwiegenden Zahl der angeklagten Fälle abgelehnt", wie das Gericht mitteilte. Heißt: Von den 121 Straftaten, welche die Staatsanwaltschaft Bremen glaubte nachweisen zu können, werden nur 24 vor Gericht verhandelt. Zu verantworten haben sich die ehemalige Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle, Ulrike B., sowie der Rechtsanwalt Irfan C. aus Hildesheim. Überdies sind die Ermittler nun selbst ins Visier geraten.

Bereits seit Juli 2020 geht die Bremer Staatsanwaltschaft dem Verdacht auf Urkundenunterdrückung nach. Anlass ist nach Information von NDR und Süddeutscher Zeitung das Schreiben eines anonymen Hinweisgebers, der behauptet, selbst Mitglied der Gruppe "Antrag" gewesen zu sein. Dieser Brief, das bestätigte die Staatsanwaltschaft Bremen auf Nachfrage, ging an das Landgericht Bremen und enthält offenbar schwerwiegende Vorwürfe. Demnach sollen die Ermittlungen wegen Asylmissbrauchs einseitig geführt und entlastende Dokumente nicht berücksichtigt worden sein. Auf Anfrage bestätigte die Bremer Staatsanwaltschaft, ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet und bereits Zeugen befragt zu haben.

In der Ermittlungsgruppe "Antrag" waren zu Spitzenzeiten 44 Beamte verschiedener Behörden im Einsatz, um den anfänglichen Verdacht der Bildung einer kriminellen Bande im Zusammenhang mit womöglich 1200 falsch-positiven Asylbescheiden zu überprüfen. Die Leiterin des Bremer Bamf sollte im Zusammenspiel mit Anwälten und Dolmetschern gezielt vor allem Asylverfahren von jesidischen Syrern an sich gezogen haben, um sie unter Umgehung des Asylrechts auf dem kleinen Dienstweg positiv zu bescheiden.

Die Anwälte sprechen von Vorverurteilung. Es habe nie einen Bamf-Skandal in Bremen gegeben

Übrig blieb wenig. Das Landgericht ließ die Anklage unter anderem hinsichtlich je zweier Fälle von Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung zu. Der Anwalt wird sich zudem zum Beispiel wegen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in vier Fällen verantworten müssen, bei der ehemaligen Behördenleitung wird das Gericht etwa den Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen in sechs Fällen prüfen. Lea Voigt, die Anwältin der früheren Außenstellenleiterin Ulrike B., kritisiert, dass die wenigen verbliebenen Vorwürfe niemals Anlass zu einer Anklage geboten hätten. Der eigentliche Bamf-Skandal sei "die Vorverurteilung unserer Mandantin und wie der Fall politisch und medial ausgeschlachtet wurde". Auch Henning Sonnenberg, der seinen Kollegen Irfan C. vertritt, sagte: "Es hat nie einen Bamf-Skandal in Bremen gegeben."

Ist also etwas aufgebauscht worden, was nie da war? In dem anonymen Schreiben soll der Hinweisgeber behaupten, entlastende E-Mails von Ulrike B. seien absichtlich nicht zu den Akten genommen worden. Als sich im Laufe der Ermittlungen herausgestellt habe, dass die allermeisten der untersuchten Fälle rechtlich in Ordnung gewesen seien, habe sich Verzweiflung unter den Ermittlern breitgemacht. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft sei man daher dazu übergegangen, ehemalige Asylsuchende persönlich zu befragen und so zu belastenden Sachverhalten zu kommen. Auch rassistische Motive hält der Absender für möglich. Die Ermittler seien etwa angewiesen worden, sich nur auf türkischstämmige Rechtsanwälte zu konzentrieren, obwohl auch deutsche Kanzleien involviert gewesen seien.

Lea Voigt, die Strafverteidigerin von Ulrike B., fordert, dass die genaue Zusammensetzung der Ermittlungsgruppe "Antrag" offengelegt und alle Beamten zu den möglichen Missständen befragt werden: "Dass die Bremer Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Beteiligung an den Ermittlungen der ,EG Antrag' dafür denkbar ungeeignet ist, versteht sich von selbst."

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