Justiz:Bamf-Prozess vor Einstellung

Prozessbeginn gegen ehemalige Leiterin der Außenstelle des BAMF

Demonstranten stehen vor dem Bremer Konzerthaus "Die Glocke", in dem am Dienstag der Bamf-Prozess begann.

(Foto: Michael Bahlo/dpa)

Drei Jahre nach dem Skandal im Bremer Amt für Migration und Flüchtlinge steht das Strafverfahren gleich nach dem Auftakt vor einem schnellen Ende.

Von Ralf Wiegand, Bremen

Der Strafprozess zur Aufarbeitung des sogenannten Bremer Bamf-Skandals könnte ein kurzer werden. Seit Donnerstag wird vor dem Landgericht der Hansestadt - pandemiebedingt im großen Saal des Konzerthauses Glocke - gegen zwei Angeklagte verhandelt. Ihnen wirft die Bremer Staatsanwaltschaft unter anderem Vorteilsannahme und -gewährung vor, Weitergabe von Dienstgeheimnissen und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Verantworten müssen sich Ulrike B., die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), und der Hildesheimer Rechtsanwalt Irfan C. Nach dem ersten Prozesstag ist es allerdings sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren schon kommende Woche enden könnte - per Einstellung. Darüber soll am kommenden Dienstag gesprochen werden.

Im April 2018 hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Bremer Behörde aufgenommen, weil im Raum stand, dass dort unrechtmäßig tausendfach falsch positive Asylbescheide ausgestellt worden seien. Die Behördenleiterin B. stand im Verdacht, gleich mit mehreren Rechtsanwälten gemeinsame Sache zu machen, um Asylverfahren nach Bremen zu ziehen, für die sie nicht zuständig gewesen sei. Rund 1200 Asylverfahren wurden angezweifelt. Im Bundesinnenministerium nahm man an, in der Hansestadt sei eine kriminelle Bande am Werk. Die Staatsanwaltschaft recherchierte 15 Monate lang gegen zunächst sechs Verdächtige. Als politische Konsequenz verlor die damalige Leiterin des Bundes-Bamf, Jutta Cordt, ihren Job.

Viele Vorwürfe waren ohnehin nicht viel übrig

Schon lange vor dem Prozessauftakt hatten sich allerdings die positiven Asylbescheide aus Bremen sowohl nach behördeninternen Überprüfungen als auch in Verfahren vor Verwaltungsgerichten fast ausschließlich als korrekt erwiesen. Von den Vorwürfen ist nicht mehr viel übrig geblieben - und nach dem ersten Tag vor Gericht noch weniger. Die Kammer machte direkt nach der Anklageverlesung und den Stellungnahmen der Angeklagten, die den noch verbliebenen Vorwürfen über ihre Anwälte Punkt für Punkt entgegentraten, deutlich, dass sie in mehreren Punkten keine große Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung sieht.

Ohnehin machte die Vorsitzende Richterin klar, dass man sich in einem Bereich bewege, der normalerweise vor dem Amtsgericht verhandelt würde, als Bagatelldelikte. Nur der Umfang der ersten Anklage, die das Gericht schon in weiten Teilen zurückgewiesen hatte, mache eine Befassung des Landgerichts nötig.

Nun wollen die Parteien am Dienstag weiter ausloten, ob die verbliebenen Punkte das teure und aufwendige Verfahren über mindestens zwölf Prozesstage hinweg noch rechtfertigen - oder ob es wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann.

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