Süddeutsche Zeitung

Ballstädt-Prozess:Neonazi-Schläger dürfen auf Bewährung hoffen

Lesezeit: 3 min

Rechtsextreme in Thüringen schlugen 2014 Feiernde einer Kirmesgesellschaft brutal zusammen. Jetzt beginnt ein zweiter Prozess. Doch die Opfer misstrauen dem Gericht.

Von Antonie Rietzschel, Erfurt

Marcus R. hat gute Laune. Lachend steht er vor dem Kongresszentrum der Erfurter Messe, die rote Jacke spannt über dem aufgepumpten Oberkörper. Um R. herum stehen Männer, ein paar Frauen. Ihre Münder sind maskiert, aber auch ihre Körper zucken, als könnten sie kaum an sich halten. Fast wirkt es, als hätte sich hier an einem sonnigen Montagvormittag eine Gruppe Freunde zum Tratsch zusammengefunden. Eine Szene der Unbeschwertheit in Pandemiezeiten.

Doch R. ist ein mehrfach verurteilter Gewalttäter. Trüge er nicht ein Basecap, könnte man das Tattoo auf seinem Hinterkopf sehen: "Combat18". Es ist der Name einer rechtsextremen Gruppierung, die in Deutschland verboten ist. Auch seine Begleiter gehören zur Neonazi-Szene. Sie sind Angeklagte in einem Mammutprozess, der aus Platzgründen auf das Messegelände verlegt werden musste.

Marcus R. war 2014 an einem brutalen Überfall in dem kleinen Dorf Ballstädt beteiligt. Anfang Februar trifft sich im dortigen Kulturhaus eine kleine Gruppe, um zu feiern. Die Party ist ein Dankeschön für all jene, die bei der alljährlichen Kirmes mitgeholfen haben. Weit nach Mitternacht stürmt ein Mann in den Saal. Er trägt eine Totenkopfmaske, brüllt herum und schlägt einen der Männer nieder. Plötzlich laufen weitere Männer in den Saal, prügeln auf die Feiernden ein. Der Angriff dauert drei Minuten, zehn Menschen werden teilweise schwer verletzt - ihr Blut klebt noch tagelang auf dem Eichenparkett und dem Polster der Stühle.

Die Täter sind schnell gefasst, einige leben nur 150 Meter entfernt, im "Gelben Haus". Ein Treffpunkt für Neonazis aus Deutschland, aber auch aus dem Ausland, den der Verfassungsschutz beobachtet. Im Ort hatte es wegen des Gelben Hauses immer wieder Demonstrationen gegeben. Nicht immer blieb es friedlich, eine Scheibe wurde eingeschlagen, auf die Fassade schmierten Unbekannte ein durchgestrichenes Hakenkreuz. Auch in der Nacht des Überfalls war eine Scheibe zu Bruch gegangen. Die Bewohner des Gelben Hauses vermuteten die Verursacher unter der Kirmesgesellschaft. Der Überfall sollte ein Racheakt sein.

Opfer und Täter begegnen sich auf der Straße

2017 verurteilte das Landgericht Erfurt zehn Angreifer wegen schwerer Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen, einer bekam Bewährung. Marcus R. sollte drei Jahre und sechs Monate in Haft, ebenso der Mann mit der Totenkopfmaske, Thomas Wagner. Die Angeklagten legten Rechtsmittel ein, Anfang 2020 hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Formfehler auf. Wagner, Chef einer rechtsextremen Rockergang, blieb in Ballstädt wohnen, und schon bald gingen im Gelben Haus wieder polizeibekannte Neonazis ein und aus.

Das Dorf ist klein, gerade mal 674 Menschen leben hier. Opfer und Täter begegnen sich auf der Straße, es gibt Drohungen. Das Gericht schafft es nicht, das Verfahren neu aufzusetzen. Anwälte und Politiker vermuten Personalmangel. Stattdessen soll das Verfahren abgekürzt werden. Schon längst geht es nicht mehr nur um eine juristisch saubere Aufarbeitung des Überfalls, sondern um das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Am Montagmorgen haben Aktivistinnen auf dem Erfurter Messegelände einen Pavillon aufgebaut. "Kein Deal mit Nazis", steht mit roter Farbe auf einem Transparent. Der Protest richtet sich gegen die Pläne, die die Vorsitzende Richterin Sabine Rathemacher drinnen im Tagungssaal Carl Zeiss referiert: Im Falle eines Geständnisses bekämen die Angeklagten kürzere Haft- und Bewährungsstrafen.

Rathemacher befragt alle Angeklagten einzeln, ob sie der Regelung zustimmen, mit der sie wesentlich glimpflicher davonkämen als nach den Urteilen im ersten Verfahren. Zwei fordern die Einstellung des Verfahrens und bieten im Gegenzug an, ganz auszupacken. Andere bekennen sich schuldig , erklären der Richterin jedoch, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können, weil sie getrunken hätten. Zähe Befragungen über den Alkoholkonsum sind die Folge. "Er hält es für möglich, beteiligt gewesen zu sein", sagt einer der Verteidiger über seinen Mandanten.

Die Opfer halten das Gericht für befangen

Die Nebenklageanwälte lehnen die Pläne des Gerichts ab. Gegen drei Angeklagte, darunter auch Thomas Wagner, läuft derzeit ein weiteres Verfahren wegen Geldwäsche und Drogenhandel. Sie sitzen in Untersuchungshaft, während des ersten Verhandlungstages in der Erfurter Messe tragen sie Fußfesseln. Wagner gilt im Ballstädt-Prozess als Haupttäter, hat bereits im ersten Verfahren umfassend gestanden. Sollte er auch jetzt dazu bereit sein, hat Wagner gute Aussichten auf Bewährung. Ebenso der mehrfach vorbestrafte Marcus R..

Die Nebenklageanwälte stellen deswegen einen Befangenheitsantrag. Dem Gericht gehe es um eine "zügige Verfahrenserledigung". Das widerspreche dem Willen ihrer Mandanten, heißt es in der Begründung. Kein Opfer ist zum Prozessauftakt gekommen; "wir wollen alle einen Abschluss", schreibt ein Betroffener per Whatsapp. Aber weil "die Nazis" nicht einfach so davonkommen dürften, seien sie bereit, vor Gericht zu erscheinen, um als Zeugen noch einmal von der Nacht zu erzählen, an die sich Täter angeblich kaum erinnern. Dafür müsste das Landgericht auf die Deals verzichten.

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