Bahn:Zulässig, unvernünftig

Der Streik ist auch nicht im Interesse der Bahnmitarbeiter.

Von Daniela Kuhr

Und wieder einmal streiken die Lokomotivführer. Doch egal, was man davon hält - für sie spricht: Sie sind im Recht. Das Gesetz erlaubt der Lokführergewerkschaft GDL, für alle ihre Mitglieder Tarifverträge auszuhandeln. Und das Gesetz erlaubt ihr auch, dafür zu streiken. Was die GDL macht, ist also zulässig. Das heißt aber noch lange nicht, dass es auch vernünftig ist.

Um es klarzustellen: Die Lokführer streiken nicht etwa, weil die Bahn ihnen zu wenig Geld zugesteht. Sie streiken, weil die GDL erstmals auch für Zugbegleiter oder Lokrangierführer verhandeln will, die bislang allein von der größeren Gewerkschaft EVG vertreten wurden. Die Bahn ist dafür offen, will aber verhindern, dass am Ende innerhalb einer Berufsgruppe unterschiedliche Regeln gelten. Das wiederum empfindet die GDL als Bevormundung - und hat deshalb zum Streik aufgerufen. Wie gesagt: Das darf sie. Doch mit welchen Folgen? Wenn zwei Tarifverträge konkurrieren, kann das bedeuten, dass ein Kollege 39 Stunden arbeitet und der andere nur 38. Einer darf länger Pause machen. Einer darf öfter Urlaub machen. Einer bekommt mehr Geld.

Da kein Tarifvertrag eindeutig der bessere sein wird, wird sich immer jemand benachteiligt fühlen. Es wird jede Menge Unfrieden geben, das Betriebsklima wird vergiftet. Dass die GDL für dieses Ziel streikt, ist also nicht nur nicht vernünftig. Es ist auch nicht im Sinne der Mitarbeiter.

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