Wegen Corona:Innenministerium besteht auf Zweitplatz im Zug

Wegen Corona: Mein linker oder rechter Platz ist frei: Das wünscht sich das Innenministerium für Mitarbeiter des Bundes in der Bahn.

Mein linker oder rechter Platz ist frei: Das wünscht sich das Innenministerium für Mitarbeiter des Bundes in der Bahn.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Mitarbeiter des Bundes sollen einen zweiten freien Platz im Zug buchen können, um sich vor Corona zu schützen. Geht nicht, erklärte die Bahn. Das geht, insistiert das Innenministerium - und fordert eine "Lex Zweitplatz".

Von Markus Balser, Berlin

Dieser Plan hatte schon in den vergangenen Tagen hohe Wellen geschlagen: Während allen anderen Passagieren trotz Corona-Pandemie ein garantierter Mindestabstand in Fernzügen der Bahn verwehrt wird, sollte für Bundesbeamte gelten: Ein Beamter, zwei Plätze. So sah es das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben an Ministerien und Behörden vor. Bahnreisende und Politiker waren empört, Bund und Bahn düpiert. Schließlich hatten sie ein erhöhtes Infektionsrisiko in ICEs immer bestritten. Mehrere Ministerien lehnten die Zweiklassenpläne in den vergangenen Tagen offiziell ab. So distanzierte sich das Umweltministerium von der Regelung.

Ziemlich leise verwies der Staatskonzern Bahn im lauten Wirbel darauf, dass die Pläne des Eigentümers ohnehin schwer umzusetzen seien. Nach 15 Minuten erlösche ja laut Beförderungsbedingungen der Anspruch auf einen leeren Platz, auch wenn er bezahlt wurde. Gedacht war der Einwurf auch, um dem Ministerium den Ausstieg aus dem Plan zu erleichtern. Doch das denkt gar nicht daran, einzulenken. Im Gegenteil.

In einer neuen Rundmail des Ressorts vom 18. November eskaliert der Streit unter dem Betreff "2. Sitzplatz in der Bahn". Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung fordert das Ministerium nun von der Bahn sogar eine "Lex Zweitplatz" für die eigenen Leute. "Dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahn für jeden Reisenden nur einen Sitzplatz vorsehen und eine Reservierung nach 15 Minuten erlischt, war uns bekannt", heißt es dort. Aber daran lässt sich doch etwas ändern, findet das Ministerium. "Aus unserer Sicht rechtfertigt die derzeitige Corona-Pandemie auch ein Abweichen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstreisende", heißt es weiter - auch wenn die Züge derzeit sowieso kaum ausgelastet seien. Auf Arbeitsebene habe man auch von der Bahn die Zusage bekommen, dass man eine Lösung finden werde. Offenbar sollten die Zugbegleiter im Fernverkehr ein Auge zudrücken. Leider habe die Bahn von diesem Vorhaben wegen der Diskussion in der Presse zunächst Abstand genommen.

Nun nimmt das Ministerium einen neuen Anlauf. Die Bahn solle nun über das "Abweichen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entscheiden". Zeitweise Ausnahmen müssten möglich sein. Es gehe schließlich um die Fürsorgepflicht für die eigenen Mitarbeiter. Für alle sollen die Standards aber weiter nicht gelten. "Eine grundsätzliche Reservierungspflicht in den Zügen wollen wir nicht", heißt es in der offiziellen Rundmail mit Absender Bundesinnenministerium.

Allerdings findet man im Ministerium auch, dass die Regelung durchaus für alle Geschäftsreisenden gelten solle. Auch für die Privatwirtschaft könne die Regelung Vorbildfunktion haben. Der Bund halte jedenfalls an ihr fest. Die Bahn wollte sich am Donnerstag dazu nicht äußern. Interne Dokumente kommentiere der Konzern nicht, sagte ein Sprecher.

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