Ausbildungsförderung:Bundesregierung beschließt Bafög-Reform

Jahrelang war die Zahl der Empfänger gesunken, das soll sich jetzt ändern: Das Kabinett segnet den Reformentwurf des Bildungsministeriums ab. Doch die Wirklichkeit hat die Politik teilweise schon überholt.

Von Paul Munzinger, München

Das Bafög soll nach Jahren sinkender Empfängerzahlen wieder mehr junge Menschen erreichen und während ihrer Ausbildung unterstützen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Er sieht eine Erhöhung der Fördersummen vor, die einzelne Empfänger erreichen, zielt aber vor allem darauf ab, den Kreis der Menschen zu vergrößern, die die Unterstützung überhaupt erhalten können. Bafög-Empfänger sollen vom kommenden Wintersemester an mehr Vermögen besitzen und ihre Eltern mehr verdienen dürfen. Auch die Altersgrenze steigt. "Heute haben wir den Grundstein dafür gelegt, dass das Bafög attraktiver, moderner und flexibler wird", sagte Stark-Watzinger in Berlin.

Die Zahl der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geförderten jungen Menschen ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Erhielten 2012 noch knapp eine Million Studierende und Schüler die Förderung, waren es 2020 nur noch 639 000. Auch eine Reform unter Stark-Watzingers Vorgängerin Anja Karliczek (CDU) hatte den Negativtrend nicht gestoppt. Das Bafög, heißt es nun in der inzwischen 27. Gesetzesänderung seit Anfang der 1970er-Jahre, habe "sein Aufstiegsversprechen" zuletzt "immer weniger einlösen" können.

Die schon seit Jahren versprochene Trendwende soll jetzt vor allem durch stark gestiegene Freibeträge gelingen. Wurde beim Bafög-Antrag bislang ein Vermögen von 8200 Euro nicht angerechnet, sind es in Zukunft 45 000 Euro. Das monatliche Einkommen der Eltern schmälert den Anspruch auf Förderung künftig erst dann, wenn es 2400 Euro im Monat übersteigt. Bislang lag die Grenze bei 2000 Euro, ein Plus von 20 Prozent. Das erklärte Ziel: den "Kreis der Förderungsberechtigten in den Bereich der unteren Mittelschicht" auszudehnen. Die Altersgrenze steigt auf 45 Jahre für den Beginn der Ausbildung. Bislang liegt sie bei grundsätzlich 30 Jahren und bei 35 Jahren für ein Masterstudium.

Mit der Inflation hält die Erhöhung nicht Schritt

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßte die Änderungen an den Rahmenbedingungen, kritisierte aber die Anpassungen der Förderung selbst. Anders als die Freibeträge steigt etwa der Grundbedarf für Studierende nur um rund fünf Prozent an, von monatlich 427 auf 449 Euro. Das reiche nicht einmal aus, um die im März auf mehr als sieben Prozent gestiegene Inflation auszugleichen, beklagte der Generalsekretär des Studentenwerks, Matthias Anbuhl. Er forderte eine Bafög-Erhöhung um mindestens zehn Prozent.

Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht mehr zu Hause leben, steigt von 325 auf 360 Euro. Das ist zwar ein größerer Zuwachs als beim Grundbedarf, reicht in vielen Studentenstädten aber kaum aus. "Je nachdem, wo ich studiere, bleibt die Studienfinanzierung eine Herausforderung", räumte Stark-Watzinger kürzlich im Interview mit dem DSW-Magazin ein. "Ein Studentenleben ist ein Studentenleben. Man sollte es vom Lebensstandard nicht gleichsetzen mit der Situation von Arbeitnehmern mit einem vollen Erwerbseinkommen."

Bundestag und Bundesrat müssen dem neuen Gesetz noch zustimmen. Es soll nur der erste Teil einer grundlegenden Bafög-Reform in dieser Legislaturperiode sein. In einem zweiten Schritt soll das Bafög unabhängiger vom Elterneinkommen werden. Stark-Watzinger will die geplante Kindergrundsicherung, ein weiteres Projekt der Ampelkoalition, direkt auch an Studierende ausbezahlen, als "Grundsockel der Studienfinanzierung". Für den zweiten Teil der Reform muss sie also warten - auf das Bundesfamilienministerium, das für die Kindergrundsicherung zuständig ist.

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