Baerbock über Nord Stream 2:"Diese Pipeline kann so nicht genehmigt werden"

G7-Treffen der Außen- und Entwicklungsminister in Liverpool

Annalena Baerbock auf dem Weg zu einer Sitzung des G-7-Treffens der Außen- und Entwicklungsminister.

(Foto: Olivier Douliery/dpa)

Die umstrittene Ostseepipeline Nord Stream 2 erfülle Vorgaben des europäischen Energierechts nicht, sagte die Außenministerin. Nicht alle in der Ampelkoalition dürften darüber glücklich sein.

Im Wahlkampf hatten die Grünen sich immer wieder gegen Nord Stream 2 ausgesprochen, auch die Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock war dagegen. Inzwischen ist sie Außenministerin und in Regierungsverantwortung. Ihre Haltung zu der umstrittenen Pipeline bekräftigte Baerbock am Sonntagabend in einem Interview mit dem "Heute-Journal" im ZDF: Die umstrittene Ostseepipeline Nord Stream 2 könne derzeit nicht genehmigt werden, sagte sie.

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hätten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass für Energieprojekte europäisches Energierecht gelte - "und das bedeutet, dass nach jetzigem Stand diese Pipeline so nicht genehmigt werden kann, weil sie eben die Vorgaben des europäischen Energierechts nicht erfüllt und die Sicherheitsfragen ohnehin noch im Raum stehen", sagte die Grünen-Politikerin. Zudem sei zwischen den USA und der vorherigen Bundesregierung besprochen worden, "dass bei weiteren Eskalationen diese Pipeline so nicht weiter ans Netz gehen könnte". Sie spielte damit auf die angespannte Lage an der Grenze zwischen Russland und der Ukraine an.

Die Ostseepipeline von Russland nach Deutschland wurde vor Wochen fertiggestellt. Die Bundesnetzagentur hat bis Anfang Januar Zeit, über eine Betriebserlaubnis für die Röhren zu entscheiden, durch die jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas von Russland nach Deutschland geliefert werden sollen.

Womöglich steht der Ampelkoalition damit ein Konflikt ins Haus. Der neue Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich dazu zwar noch nicht klar positioniert, seine Partei unterstützt das Pipeline-Projekt aber.

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