Baden-Württemberg stimmt über Stuttgart 21 ab:Alles außer Hochdeutsch und Volksentscheid

Eine Volksabstimmung kann so etwas wie die Erfüllung der Demokratie sein - allerdings nicht im Fall des umstrittenen Bahnhofsprojekts Stuttgart 21. Die Verfassung in Baden-Württemberg stellt enorm hohe Hürden und zudem findet das Plebiszit am Ende des Entscheidungsprozesses statt. Die befriedende Wirkung wird also ausbleiben. Die Bürger sollten aber nicht die falsche Konsequenz ziehen: Dass es sich nicht lohnt, sich zu engagieren.

Heribert Prantl

Den Werbespruch "Wir können alles, außer Hochdeutsch" gibt es seit 1999. Als das Land vor zwölf Jahren so kokett für sich zu werben begann, regierte in Baden-Württemberg noch der Ministerpräsident Erwin Teufel. Der Spruch hat sich in ungeahnter Weise bewahrheitet. Die braven Schwaben konnten auf einmal protestieren, sie etablierten Montagsdemonstrationen als soziales Ritual und versetzten das Land im Streit um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 in einen halben Ausnahmezustand.

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Zwei Männer lesen die Protestbriefe, die am Bauzaun vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof angebracht sind. An diesem Sonntag findet in Baden-Württemberg der Volksentscheid zum umstrittenen Bahnprojekt statt.

(Foto: AFP)

Der Höhepunkt des Könnens war, dass sie sogar die Staats- und Ländle-Partei CDU in die Opposition schicken konnten. So hatte sich das Erwin Teufel nicht vorgesellt, als er seinerzeit den Slogan laufen ließ. Aus der Selbstironie wurde eine Ironie der Geschichte: Ausgerechnet in der konservativen Ecke Deutschlands kam ein Grüner an die Macht, einer übrigens, der so hoch im Ansehen steht, dass die Bürger allen Ernstes von ihm sagen, er könne alles außer Hochdeutsch.

Das stimmt denn doch nicht, und der Slogan ist zumindest ergänzungsbedürftig. Es ist so: Die Baden-Württemberger können alles - außer Hochdeutsch und Volksentscheid. Das Plebiszit über das Projekt Stuttgart 21 ist kein gutes Plebiszit. Wenn man die ungünstigen Umstände zusammensuchen will, unter denen so ein Volksentscheid stattfinden kann, dann wird man in Stuttgart umfassend fündig. Fast alle guten Argumente, die für einen Volksentscheid sprechen und werben können, treffen auf diesen Volksentscheid nicht zu.

Vor allem: Er steht nicht am Anfang eines Entscheidungsprozesses, sondern am Ende. Es ist der erste Volksentscheid, bei dem über ein Bauprojekt entschieden werden soll, das schon im Bau ist. Dieser Volksentscheids-Sonntag ist also kein Festtag für die direkte Demokratie. Ministerpräsident Kretschmann hat eine Politik versprochen, die mit dem Demos, dem Volk, so umgeht, dass das Wort Demokratie wieder leuchtet. Die Volksabstimmung am Sonntag schafft das nicht. Da leuchtet nichts, da funzelt es nur.

Schuld daran ist nicht eine politische Unfähigkeit der Menschen in Baden-Württemberg. Wie fähig sie sind, haben sie gezeigt. Zumal das langweilige Stuttgart hat sich verändert. Im Widerstand gegen Stuttgart 21 hat sich die städtische Gesellschaft in zuvor nicht für möglich gehaltener Weise politisiert; es ist eine spannende, bisweilen hysterische Stadtkultur entstanden. Aber es ist besser, wenn Menschen aufgeregt, aufgedreht und aufgewühlt ihre Zukunft zu gestalten versuchen, als wenn sie diese gemeinsam verschlafen. Ersteres ist Demokratie, letzteres ein narkotischer Zustand.

Fast ein Ding der Unmöglichkeit

An den Leuten liegt es also nicht, dass der Volksentscheid am Sonntag kein Exempel für die Kraft der direkten Demokratie wird. Das hat zwei Gründe: Da ist zum einen die obskure und lange Geschichte des Projekts Stuttgart 21; nach so einer Geschichte ist die Hoffnung absurd, ein Volksentscheid könne wie ein Deus ex machina funktionieren. Zum anderen leidet der Volksentscheid an den Regeln, welche die Landesverfassung verlangt. Diese Verfassung ist so plebiszitfeindlich wie keine andere, sie fordert ein so hohes Quorum wie keine andere in Deutschland.

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Ein Banner mit der Internetadresse www.Volksabstimmung2011.de hängt in Stuttgart an der Fassade der Geschäftstelle der SPD in Baden-Württemberg. Die Menschen erhoffen sich viel vom Volksentscheid zu Stuttgart 21. Das in der Verfassung festgeschriebene Quorum könnte eine erfoglreiche Abstimmung aber verhindern.

(Foto: dapd)

Es hülfe den Gegnern des Bahnhofs gar nichts, wenn sie die Sonntags-Abstimmung gewinnen - die Zahl ihrer Stimmen muss zugleich mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten von ganz Baden-Württemberg ausmachen. Ein so hohes Quorum macht aus jeder Volksabstimmung fast ein Ding der Unmöglichkeit. Es gibt der direkten Demokratie kaum eine Chance, sondern nur die Hoffnung auf ein Wunder.

Der Fehler des leutseligen Winfried Kretschmann war, dass er, einen siegreichen Wahlkampf lang, eine Volksabstimmung versprochen hat, die den Gegnern des Bahnhofs eine reelle Chance gibt. Er hat zu viel versprochen; er hat nicht mit der Verfassung seines Landes gerechnet. Die erhoffte befriedende Wirkung wird diese Volksabstimmung nicht haben. Wenn die Bahnhofsgegner zwar eine Mehrheit, aber nicht das Quorum erreichen, werden die Proteste weitergehen und womöglich dann allmählich zerbröseln. Womöglich werden die Bürger sodann die falsche Konsequenz ziehen: Dass es sich nicht lohnt, sich zu engagieren. Das wäre das schlechteste Ergebnis des Plebiszits.

In einer Volksabstimmung, gut genutzt, stecken so viele Chancen - die sich in Stuttgart nicht entfalten können. Eine Volksabstimmung kann, wohldosiert und sorgsam angewendet, so etwas sein wie die Erfüllung der Demokratie: ein Ausdruck der Verantwortung für das Gemeinwesen, die sich nicht darauf beschränkt, alle paar Jahre ein Parlament zu wählen. Ein Plebiszit kann freilich auch etwas Furchtbares sein, wenn sich darin nur die Egoismen addieren und die Vorurteile gegen Minderheiten verfestigen (wie in der Schweizer Entscheidung gegen Minarette).

Eine Mehrheit beim Plebiszit hat keine höhere Dignität als eine Mehrheit im Parlament - direkte Demokratie ist nicht die bessere Demokratie, Volksentscheidungen stehen nicht über parlamentarischen Entscheidungen; sie stehen nebeneinander. In Baden-Württemberg stehen sie nicht gut nebeneinander. Der Verfassungsgesetzgeber wird die Aufgabe haben, dies zu ändern.

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