Baden-Württemberg: Steuer-CD:Daten auf der Durchreise

Weil sich Schwarz-Gelb in Baden-Württemberg nicht einigen kann, soll nun der Bund über den Erwerb einer CD mit Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher entscheiden.

Die Schwaben stehen in dem Ruf, ein auf Sparsamkeit bedachter Menschenschlag zu sein. Auch die Landesregierung übt sich nun in dieser Tugend: Baden-Württemberg hat die Entscheidung über den Ankauf einer CD mit Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher an das Bundeszentralamt für Steuern abgeschoben.

Wenn zwei sich streiten, soll der Bund entscheiden

Die Landessregierung werde die angebotenen Steuerhinterzieherdateien zur Prüfung und abschließenden Bewertung dem Bonner Amt übergeben, teilte Staatsminister Helmut Rau (CDU) mit.

Die Stuttgarter Koalition aus CDU und FDP delegierte die Kaufentscheidung an den Bund, weil man sich nicht einig werden konnte, ob ein Kauf der CD rechtlich zulässig sei. Während Justizminister Ulrich Goll (FDP) den Kauf vehement ablehnte, war Finanzminister Willi Stächele (CDU) dafür.

Sollte die Behörde im Rahmen ihrer Bewertung zu dem Schluss kommen, dass die auf der CD gespeicherten Daten rechtssicher nutzbar seien, solle die Daten-CD durch das Bundeszentralamt verwertet werden, so Rau.

Ein Sprecher des Finanzministeriums stellte unterdessen klar, dass der Bund die Daten nicht selbst kaufen werde. Dies sei einzig Sache der Länder. Der Bund unterstütze lediglich die Länder, indem er einen Kauf rechtlich bewerte. Auch könne er koordinierend tätig werden, wenn sich einzelne Bundesländer zum Daten-Kauf entscheiden sollten.

Ein Informant hatte sich bei der Steuerfahndung in Freiburg gemeldet und forderte 500.000 Euro für eine CD mit 1700 Namen mutmaßlicher Steuerhinterzieher. 52 Namen von Anlegern hatte er schon geliefert. Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen zwischen sechs und sieben Millionen Euro.

Rau sagte, man wolle eine rechtssichere Entscheidung. Die Landesregierung von Baden-Württemberg vertrete weiterhin die Meinung, dass unabhängig von der Frage, wie populär eine Entscheidung sei, grundsätzlich immer das Legalitätsprinzip gelte. Es müsse grundsätzlich immer überprüft werden, ob staatliches Handeln auf geltendem Recht basiere. Es müsse auch zukünftig immer sicher sein, dass der Staat nichts machen dürfe, was er seinen Bürgern über die Gesetzgebung verbiete.

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