Baden-Württemberg:Streit um Islamlehrer-Ausbildung

Islamunterricht

Ein Junge liest in einem Schulbuch für den islamischen Religionsunterricht.

(Foto: Oliver Berg/DPA)

Ein liberaler Islamwissenschaftler aus Freiburg soll keine Lehrer für den Religionsunterricht mehr ausbilden dürfen - wegen angeblicher "Formalien". Der Streit um seinen Fall legt die ganze Problematik des Islamunterrichts in deutschen Schulen bloß.

Von Claudia Henzler, Stuttgart

Wer darf in Baden-Württemberg Islamlehrer ausbilden? Der als besonders liberal geltende Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi möglicherweise nicht mehr. Ihm hat die Stiftung Sunnitischer Schulrat, die in Baden-Württemberg seit vergangenem Jahr für die Ausbildung der Lehrkräfte zuständig ist, eine religiöse Lehrbefugnis verweigert. Die aber braucht Ourghi neuerdings, wenn er an der Pädagogischen Hochschule in Freiburg weiter Studierende auf den Islamunterricht vorbereiten will.

Mancher fühlt sich an den Fall des katholischen Theologen Hans Küng erinnert, dem die Deutsche Bischofskonferenz 1979 die kirchliche Lehrerlaubnis entzog. Und einige stellen nun das Modell für den Islamunterricht in Baden-Württemberg und die Rolle der Stiftung Sunnitischer Schulrat insgesamt infrage. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bat in dem Streit um Mäßigung. "Es wäre sehr bedauerlich, wenn das Projekt scheitert und damit der Fortgang des islamischen Religionsunterrichts."

Seit etwa 15 Jahren wird in Deutschland mit verschiedenen Modellen zum Islamunterricht experimentiert. Immer wieder kommt es dabei zu grundlegenden Konflikten. Baden-Württemberg bietet, anders als etwa Bayern, keine Islamkunde an, sondern einen bekenntnisorientierten Unterricht sunnitischer Prägung. Das Schulfach soll ein echtes Äquivalent zu katholischem oder evangelischem Religionsunterricht sein. Die Kirchen bestimmen im Grunde, wer ihre Religion unterrichten darf und welche Schulbücher verwendet werden. Das Gleiche muss in den Augen der Landesregierung für den Träger des islamischen Religionsunterrichts gelten.

Baden-Württemberg hat Islamunterricht im Herbst 2006 als Modellprojekt eingeführt - mit sunnitischer Prägung, weil die Mehrheit der Muslime dort dieser Glaubensgruppe angehören. Für die Lehrerausbildung, an der sich mehrere pädagogische Hochschulen beteiligen, war das Zentrum für islamische Theologie der Universität Tübingen zuständig.

Wer darf Islamlehrer ausbilden - und wer nicht?

Doch das war keine Lösung auf Dauer, denn Religionsunterricht ist nicht Aufgabe des Staates. Weil in Baden-Württemberg kein islamischer Verband als Religionsgemeinschaft anerkannt ist, suchte die von den Grünen geführte Landesregierung nach einer Konstruktion, die einerseits die Rolle der Kirchen simuliert, andererseits dem Land Einflussmöglichkeiten lässt.

Man wollte es nicht so machen wie in Hessen, das zunächst eine Zusammenarbeit mit dem Verein Ditib einging - und die Kooperation dann wieder aufkündigte, weil "Zweifel an der grundsätzlichen Unabhängigkeit von der türkischen Regierung" bestehen. Ditib, der Verband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion, die unter Aufsicht des türkischen Präsidenten steht, hat dagegen geklagt. Aktuell beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, wer in Hessen Islamunterricht anbieten darf.

In Baden-Württemberg trägt seit 2019 die Stiftung Sunnitischer Schulrat als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Unterricht - vorerst für fünf Jahre. Zwei relativ kleine islamische Dachverbände sind an der Stiftung beteiligt, weitere Verbände haben die Mitarbeit abgelehnt. Das Land hat festgelegt, dass auch unabhängige Muslime einbezogen werden müssen, und es hat Mitspracherechte bei der Besetzung des Vorstands. Kretschmann betonte diese Woche, dass die Stiftung eine Übergangskonstruktion und verfassungsrechtlich schwierige Gratwanderung sei. Wenn sie scheitere, könne man den islamischen Religionsunterricht nicht weiterentwickeln, sagte er.

Seit August 2020 darf die Stiftung bestimmen, wer Lehrer ausbilden darf. Dabei ist Ourghi erst einmal durchgefallen. Laut Stiftung geht es lediglich um Formalien: Wer an Hochschulen das Fach islamische Theologie/Religionspädagogik unterrichte, müsse ein Lehramtsstudium in diesem Fach vorweisen "oder eine gleichwertige Ausbildung". Ourghi habe diesen Nachweis "trotz vielfacher Aufforderung bislang nicht geführt".

Nun befasse sich die Schiedskommission der Stiftung mit dem Fall. Sie habe "eine Reihe von offenen Fragen formaler Natur" festgestellt und weitere Informationen angefordert. Das Gleiche gelte für einen weiteren Dozenten, der an einer anderen Pädagogischen Hochschule (PH) tätig ist.

Bayern bietet einen Unterricht ohne religiöse Praxis an

Ourghi hält diese Gründe für vorgeschoben. "Ich glaube, es geht nicht um Formalien. Es geht darum, freigeistige Köpfe auszusondern, damit zukünftige Lehrer auf keinen Fall mit dem liberalen, demokratischen Gedankengut im Islam in Berührung kommen", sagt er. Er hat an der Universität Freiburg in Islamwissenschaft promoviert und leitet seit September 2011 an der PH Freiburg den Fachbereich islamische Theologie und Religionspädagogik. "Ich habe dieses Fach hier gegründet. Und jetzt kommt eine Stiftung und will mich loswerden."

Aus Ourghis Sicht ist es allein Sache der Hochschule, seine Qualifikation zu beurteilen. Dass ihm die Praxiserfahrung fehle, sei falsch. Falls die Schiedskommission gegen ihn entscheidet, will Ourghi vors Verwaltungsgericht ziehen.

Das Kultusministerium sprach der Stiftung und dem Verfahren das Vertrauen aus. "Es gibt keinerlei Anlass zur Besorgnis, dass im Vorstand radikale, extremistische oder in sonstiger Weise problematische Ansichten vorhanden wären."

Ourghi plädiert indessen für ein Modell wie in Bayern, wo ein rein staatlich organisierter Unterricht ohne religiöse Praxis angeboten wird. "Ein erfolgreicher Islamunterricht, der eine integrative Rolle spielen könnte, ist nur ohne die Dachverbände möglich", sagt Ourghi. Zudem sei der Islam nicht mit den christlichen Kirchen vergleichbar, die Stiftung deshalb ein Irrweg. "Eine Landesregierung hat nicht die Aufgabe, die Muslime zu organisieren."

In Bayern hat der Landtag im Juni beschlossen, seinen mehr als zehnjährigen Modellversuch in ein reguläres Wahlpflichtfach umzuwandeln. Auch dort gibt es allerdings Kritik - und das nicht nur von den islamischen Dachverbänden, die sich mehr Einfluss wünschen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof wird darüber urteilen müssen, ob der Staat solch einen Unterricht überhaupt anbieten darf. Zwei Verbände mit säkularer Ausrichtung, die Privilegien für Religionsgemeinschaften ablehnen, haben Klage eingereicht.

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