Baden-Württemberg:Einigung auf neues Wahlrecht

Die politische Mehrheit für eine Reform des Wahlrechts in Baden-Württemberg steht. Die grün-schwarze Regierungskoalition will im November mit der SPD einen gemeinsamen Gesetzestext beschließen und in den Landtag einbringen. Darauf haben sich die drei Fraktionen nach Angaben vom Mittwoch in Stuttgart geeinigt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel erwartet ein "top-modernes Wahlrecht". Die FDP nahm ebenfalls an den Gesprächen am Vorabend teil, sie ist aber nicht mit im Boot. Ähnlich wie im Bund soll es nun ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben. Wählerinnen und Wähler sollen dann mit der Erststimme ihren Direktkandidaten im Wahlkreis in den Landtag wählen können. Die Zweitstimme soll wie bei der Bundestagswahl an eine Partei gehen. Anders als bei der Bundestagswahl hat jeder bislang bei der Landtagswahl nur eine Stimme, es gibt keine Landeslisten und die Stimmzettel sind in den 70 Wahlkreisen unterschiedlich. Nach der geplanten Reform sollen 70 Mandate über die Direktmandate vergeben werden, mindestens 50 über die Listen der Parteien. Die Zweitstimmen sollen auf Basis einer geschlossenen Landesliste ausgezählt werden, um mehr junge Menschen und mehr Frauen ins Parlament zu bringen - dabei wird die Reihenfolge der Kandidaten durch die jeweilige Partei festgelegt. Zudem sollen Jüngere wie schon bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren wählen dürfen, zwei Jahre früher als bislang. Da für diesen Punkt der Reform eine notwendige Zweidrittelmehrheit im Landtag benötigt wird, braucht die grün-schwarze Landesregierung mindestens eine weitere Oppositionspartei auf ihrer Seite und hat nun die SPD überzeugt.

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