Autonomes Fahren:Autos von morgen, Recht von gestern

Das Haftungsrecht für den Straßenverkehr ist von 1909. Es ist nicht mehr zeitgemäß.

Von Heribert Prantl

Aus dem Jahr 1909 stammt das Gesetz über die Haftung im Straßenverkehr. Das war das Jahr, in dem der sogenannte Doktorwagen von Opel mit acht PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h der große Renner war - weil man ihn, so die Werbung, "ohne Chauffeur benutzen" konnte. Damals hat der Gesetzgeber die Regeln für den Tierhalter Wort für Wort auf den Halter des Autos übertragen; aus demjenigen, "der das Tier hält", wurde einfach der "Halter des Fahrzeugs". Er muss, so steht es bis heute im Straßenverkehrsgesetz, im Zweifel für alle Schäden haften, die beim Betrieb des Autos entstehen. Warum? Weil er eine Gefahrenquelle geschaffen habe.

Der Versicherungskonzern Allianz und der Autoherstellter BMW haben in einer gemeinsamen Erklärung heftig dafür plädiert, dass es auch in den neuen Zeiten des autonomen Fahrens bei der alten Regelung bleiben soll: Haften soll der Halter, nicht der Hersteller des Auto-Autos. Das ist nicht fair; das ist ein Komplott zulasten Dritter.

Spätestens seit den Tesla-Unfällen ist bekannt, dass der Autopilot derzeit ein sehr gefahrgeneigtes Produkt ist; man ist technisch noch nicht so weit, wie man es sein möchte und müsste. Wenn die Autopiloten trotzdem in Verkehr gebracht werden, sollte dann nicht der Produzent haften müssen, weil ja er die Gefahrenquelle in Verkehr bringt? Die Automobilindustrie will ihre Risiken auf Halter und Fahrer abwälzen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: