Autobahnen:Letzte Ausfahrt

Autobahnkreuz, motorway junction

Der Bund will die knapp 13 000 Kilometer langen Bundesautobahnen - Wert: 240 bis 270 Milliarden Euro - in eine eigene Gesellschaft auslagern.

(Foto: Luftbild Bertram/picture alliance/blickwinkel/L)

Aufregung im Parlament: Eigentlich sollte die Privatisierung der Autobahnen ja vom Tisch sein, doch nun warnt der Rechnungshof vor Hintertürchen im Gesetz. Minister Dobrindt widerspricht.

Von M. Balser, M. Bauchmüller und C. Gammelin, Berlin

Das Thema war brisant, die Runde hochkarätig: Im November mussten die Bundesminister Alexander Dobrindt, Sigmar Gabriel und Wolfgang Schäuble einen heftigen Streit in der großen Koalition ausräumen. Das Trio traf sich in Berlin zum persönlichen Gespräch. Danach schien der Fall gelöst zu sein: Die umstrittene Privatisierung der geplanten Autobahngesellschaft sei vom Tisch, verkündeten die Minister. Das Bundeseigentum an der Gesellschaft solle in einer Grundgesetz-Änderung verankert werden. Die Botschaft: Privater Einfluss bei Autobahnen? Niemals!

Der von der Koalition ausgehandelte Kompromiss könnte sogar scheitern

Die Angst vor dem Ausverkauf deutscher Infrastruktur ist groß, denn es geht um ein äußerst sensibles Projekt: Der Bund will die knapp 13 000 Kilometer langen Bundesautobahnen - Wert: 240 bis 270 Milliarden Euro - in eine eigene Gesellschaft auslagern. Künftig soll die "Infrastrukturgesellschaft Verkehr" für ganz Deutschland Autobahnen verwalten. Doch nun wird klar: Die Minister gaben wohl zu früh Entwarnung. In einem 35-seitigen vertraulichen Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags warnt der Bundesrechnungshof Parlamentarier vor einer Mogelpackung - und Hintertüren für private Investoren. Für manche Parlamentarier bestätigt der Bericht schlimmste Befürchtungen. Der Gesetzentwurf schließe nicht aus, "dass die Infrastrukturgesellschaft mit einem oder mehreren Privaten stille Gesellschaften gründen kann", heißt es darin. Ein solcher Gesellschafter wird in kein Register eingetragen und deshalb als still bezeichnet. Ihm stünden "Kontrollrechte zur Verfügung", mithin Einfluss. Private könnten "auf Entscheidungen einwirken, die Grundlagen der Tätigkeit der Infrastrukturgesellschaft betreffen", warnt der Rechnungshof. Zudem sei eine "Unterbeteiligung" an Anteilen des Bundes an der Infrastrukturgesellschaft möglich. Der Bund solle beides "gesetzlich ausschließen". Damit gerät kurz vor der für Mitte Mai geplanten Verabschiedung im Bundestag der sorgsam austarierte Kompromiss der Koalition ins Wanken. Selbst ein Scheitern der Pläne scheint möglich zu sein. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol fordert ein noch strengeres Privatisierungsverbot. "Alle Bundesfernstraßen und die Infrastrukturgesellschaft Verkehr sollen im vollständigen und unveräußerlichen Eigentum des Bundes bleiben", sagt er. "Wir wollen außerdem in den Verhandlungen mit der Union erreichen, dass private Investoren keinen direkten oder indirekten Einfluss auf die Infrastrukturgesellschaft Verkehr und aller Tochtergesellschaften haben." Vor allem die Haushaltsexperten des Bundestags fürchten um Einfluss und dringen auf mehr Mitsprache der Politik. Die Opposition sieht das nicht anders. "Eine Entdemokratisierung der öffentlichen Verkehrspolitik darf es nicht geben", sagt Grünen-Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler. Eine Privatisierung durch die Hintertür müsse "konkret verhindert" werden. Die allerdings schließt auch Verkehrsminister Dobrindt kategorisch aus. Eine wie auch immer geartete Privatisierung sei mit dem geplanten Gesetz unmöglich, sagte der CSU-Politiker der Süddeutschen Zeitung. Die Kritik des Rechnungshofes, so heißt es in seinem Ministerium, "ist unberechtigt". Die Autobahngesellschaft sowie Tochtergesellschaften würden künftig in unveräußerlichem Alleineigentum des Bundes stehen. Aus Kreisen der Regierung hieß es, der Rechnungshof übe Kritik, weil er offenbar selbst um Einfluss fürchte.

Die Regierung gerät mit den neuen Debatten in Zugzwang. Um die Autobahngesellschaft noch vor der Wahl zu verabschieden, müssten der Bundestag im Mai und der Bundesrat im Juni - und damit im Eilverfahren - zustimmen; inklusive einer Änderung des Grundgesetzes. Bei diesem Termin bliebe noch ein Puffer, sollten die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen. Ob das aber angesichts der aktuellen Debatten klappt, ist offen. Eine möglichst unabhängige Autobahngesellschaft mit möglichst viel Einfluss des Parlaments - das wird schwierig. Zumal auch die Länder Interessen haben: Schließlich büßen auch sie Kompetenzen ein.

Am Dienstag traf Dobrindt mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zusammen, um Auswege auszuloten. Das Ergebnis blieb unbekannt. Zu laufenden Verhandlungen, so ließ das Finanzministerium wissen, äußere man sich nicht.

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