Leserdiskussion:Fühlen Sie sich überwacht?

Kennzeichenlesesystem AKLS

In Bayern darf die Methode nicht unmittelbar zum Grenzschutz eingesetzt werden, Baden-Württemberg und Hessen müssen künftig die Fahndungsdaten enger eingrenzen.

(Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat den automatischen Abgleich von Nummernschildern mit Fahndungsdaten in drei Bundesländern für teils verfassungswidrig erklärt. Die Praxis sei ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

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