Der Preis für Anwohnerparkausweise soll in Tübingen auf maximal 180 Euro pro Jahr steigen, nicht auf bis zu 360 Euro, wie Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) im Juli angekündigt hatte. Der Klimaausschuss der Stadt hat am Montag den Weg für die neue Gebührenordnung frei gemacht. Ende September muss der Gemeinderat den Beschluss noch bestätigen. Bislang kosten die Stellplätze in Tübingen 30 Euro im Jahr.
Vor den Sommerferien war Palmer mit seinem 360-Euro-Vorschlag vorgeprescht und hatte damit bundesweit Aufsehen erregt. Es handelte sich jedoch um einen Schnellschuss: Der Oberbürgermeister hatte sich weder um Mehrheiten in seinem Gemeinderat gekümmert noch kannte er die Rechtsgrundlage, auf der es Kommunen in Baden-Württemberg neuerdings überhaupt möglich ist, die Preise fürs Parken am Straßenrand anzuheben. Die grün-schwarze Landesregierung hatte die Verordnung damals gerade erst beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht.
Jahrzehntelang waren die Gebühren fürs Anwohnerparken bundesweit auf 30,70 Euro gedeckelt - bis der Bundestag im Oktober 2020 das Straßenverkehrsgesetz änderte und die Landesregierungen ermächtigte, die Preise selbst festzulegen - oder dieses Recht an die Kommunen zu übertragen. Baden-Württemberg hat dies als erstes umgesetzt. Einige Städte prüfen nun, wie sie von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen können. Anders als Tübingen nehmen sie sich dafür Zeit.
Im geänderten Straßenverkehrsgesetz heißt es in Paragraf 6a: "In den Gebührenordnungen können auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden." Das grün geführte Verkehrsministerium in Stuttgart leitet daraus ab, dass die Gebühren für Anwohnerparkausweise nur nach Kriterien wie Größe oder Lage der Parkplätze gestaffelt werden können. Besitzer von Elektroautos zu bevorzugen, sei nicht möglich.
Tatsächlich will die Stadt Tübingen, anders als in Palmers erstem Entwurf, nun auf Rabatte für Elektroautos verzichten. Die Gebühren sollen lediglich nach Fahrzeuggewicht in zwei Stufen eingeteilt werden, nach dem Prinzip: Leichtere Autos sind in der Regel auch kleiner. Für Fahrzeuge, die weniger als 1,8 Tonnen wiegen, soll der Parkausweis demnach jährlich 120 Euro kosten, für Großkarossen 180 Euro. Bei Elektroautos soll die Grenze wegen des Batteriegewichts etwas höher liegen.
Weiterhin geplant ist eine soziale Staffelung, deren rechtliche Haltbarkeit vom Verkehrsministerium zurückhaltend bewertet wird: Von Geringverdienern, die Anspruch auf vergünstigte Angebote des Kreises Tübingen haben, will die Stadt jeweils die Hälfte verlangen. Die neue Gebührenordnung soll von Anfang 2022 an gelten.